Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 43

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Ich werde Ihnen auch erklären, warum, und ersuche Sie, dafür Sorge zu tragen, dass das ungesetzliche Vorgehen der Österreichischen Volkspartei im Untersuchungsaus­schuss nicht fortgesetzt werden kann. (Abg. Grosz: Wieder einmal! – Ruf bei der SPÖ: ... Universitäten!)

Ich begründe das wie folgt (Abg. Großruck: ... Anträge sind gegen Sie gestellt worden!): Die Abgeordneten Dr. Cap  er kann sich, glaube ich, noch daran erinnern –, Kopf, Bucher und ich selbst haben hier im Plenum des Nationalrates den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eingebracht. Dieser Untersuchungsaus­schuss ist, wie bekannt, einstimmig beschlossen worden.

Im Punkt 3 dieses einstimmigen Beschlusses des Plenums des Nationalrates heißt es:

„Aufklärung darüber, welche Erkenntnisse die Sicherheitsbehörden über versuchte Ein­flussnahme ausländischer Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. GP auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates besitzen“.

Dazu hat es dann einen einstimmigen Beschluss der Abgeordneten Pendl, Amon, Graf, Stadler und Pilz im Untersuchungsausschuss gegeben, in dem, unter Punkt 2.3., Folgendes wörtlich festgehalten und damit beschlossen wurde:

„Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode in Schriftstücken des Heeresnachrichtenamtes oder des Heeres-Abwehramtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) erwähnt wurden, von diesen Stellen überwacht wurden, von der Erfassung oder Speicherung personenbezogener Daten bei diesen Stellen betroffen waren oder außerhalb der dafür vorgesehenen parlamentarischen Ausschüsse geheime Informationen von diesen Stellen oder einzelnen Bediensteten erhielten, welche Vorgeschichte und Umstände jeweils dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den gegenständlichen Daten weiter verfahren wurde, welche Be­deutung sie im Weiteren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten ver­letzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.“ (Abg. Gahr: ... lesen ... Pilz!)

Frau Präsidentin, zu diesem Beschluss gibt es heute einen Beschluss, der dem diametral entgegensteht, in dem beschlossen wird, den Ausschuss abzuwürgen (Abg. Mag. Stadler: Das ist schon beschlossen!), und keine einzige Auskunftsperson darf zu diesem Punkt – der verständlich übersetzt lautet: Verdacht der Bespitzelung von Eurofighter-Gegnern und -Gegnerinnen durch das militärische Abwehramt – geladen werden. Da geht es nicht mehr nur um den Verteidigungsminister Mag. Darabos! (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

Zu einem beschlossenen Beweisthema darf keine einzige Auskunftsperson geladen werden. Der Untersuchungsausschuss darf, nach dem Diktat der Österreichischen Volkspartei, unterstützt von der SPÖ, nicht mehr seinen Aufgaben, die das Plenum des Nationalrates gemeinsam mit dem Ausschuss selbst zweimal einstimmig beschlos­sen hat, nachkommen. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Das ist der erste Teil dieses Beschlusses, aber es wird noch wesentlich mehr verletzt, Frau Präsidentin!

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, ich würde trotzdem bitten, dass Sie die Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung nicht überstrapazieren und auch auf die Zeit schauen. – Bitte. (Abg. Gahr: Sie strapazieren das Parlament, Herr Pilz!)

 


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