Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll44. Sitzung / Seite 83

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Österreich zukunftsfähig gestalten

Leider beschränkt sich die Bildungskrise in Österreich nicht nur auf den tertiären Bereich, sondern hat ihren Ursprung insgesamt in einem veralteten und mehr als reformbedürftigen Bildungssystem. Zu der in Österreich nun durchschlagend wirksam werdenden Weltwirtschaftskrise gesellt sich eine veritable Krise des österreichischen Bildungssystems. Schule, Lehre und Universitäten in Österreich sind auf die Heraus­forderungen des 21. Jahrhunderts nicht vorbereitet. Um Synergieeffekte zwi­schen Bildungs- und Wirtschaftssektor zu erzeugen und Maßnahmen derart zu platzieren, sodass sie nachhaltig für die Zukunft wirken und nicht in einer einmaligen Aktion verpuffen, stellt das Bildungssystem den wirkungsmächtigsten Bereich dar. Abgesehen davon, dass eine Generalreform des österreichischen Bildungssystems sowieso mehr als überfällig ist, kann man entsprechende Investitionen in diesen Bereich mit Sicher­heit als das nachhaltigste Konjunkturpaket für die österreichische Wirtschaft überhaupt bezeichnen. Um den Wirtschaftsstandort Österreich mit gut ausgebildeten Menschen auch langfristig versorgen zu können, müssen jetzt bildungspolitische Maßnahmen gesetzt werden, die geeignet sind, dies für die Zukunft zu garantieren.

Der tertiäre Sektor braucht als Akutversorgung ein sofort wirksames „Notprogramm“

Neue Wege zum akademischen Erfolg

Aus der Sicht des BZÖ muss daher ein Bündel von Erstmaßnahmen gesetzt werden, um die Akutversorgung der Universitäten zu gewährleisten.

Darunter fällt die Einführung eines UNI-Bonus in der Höhe von € 5.000.- für jede/n Schülerin und Schüler, der/die in Österreich die Matura besteht oder die Studien­berechtigungsprüfung absolviert. Dieser Bonus wird auf eine neu zu schaffende UNI-Card gebucht und kann nur für eine universitäre Ausbildung verwendet werden.

Gleichzeitig werden an den Universitäten und Fachhochschulen Einschreibegebühren in der Höhe von € 5.000.- errichtet und Studiengebühren wieder eingeführt. Das heißt jede Studentin und jeder Student, der/die nicht in Österreich seine/ihre Matura gemacht bzw. eine Studienberechtigungsprüfung positiv absolviert hat, zahlt die vollen € 5.000.- während die Österreicher ihren UNI-Bonus verwenden können und damit effektiv nur Studiengebühren zahlen. Diese Einstiegshürde verhindert wirkungsvoll die bundes­deutsche Studentenflut, stellt aber keine Zugangsbeschränkung für österreichische Jugendliche dar und ist EU-konform, da für eine erbrachte Leistung eine Belohnung des Staates erfolgt und nicht auf die Staatsbürgerschaft abgezielt wird. Die Wieder­einführung der Studiengebühren wird mit den bereits bei der ersten Einführung erhöhten Studienbeihilfen abgefedert.

Die Einführung einer Studieneingangsphase von zwei Semestern, an deren Ende festgestellt wird, ob der Studierende für das gewünschte Studium geeignet ist, soll klare Entscheidungshilfen für die Studierenden schaffen. Statt ungerechtet, einzelner „Knock-Out-Prüfung“ wird die Gesamtheit aller erbrachten Leistungen während dieser beiden Semester berücksichtigt. Die Ausschüttung einer zweckgebundenen Notfallfi­nanzierung in der Höhe von € 250 Mio. aus dem Budget an die Universitäten, soll deren akute personellen und infrastrukturellen Defizite beseitigen und sie wieder fit für den internationalen Bildungswettbewerb machen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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