Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie: Denken Sie doch einmal nach! Es wird von Ihnen verlangt, gegen § 42 Abs. 2 des Geschäftsordnungsgesetzes zu verstoßen, nämlich nur mit den Stimmen der Regierungsfraktion einen einstimmig gefassten Beschluss des Untersuchungsausschusses über die Beweisthemen, die jetzt liquidiert werden sollen, zu ändern, zu reassumieren. – Das ist gesetzwidrig! Nur mit unseren Stimmen, mit jeder einzelnen Stimme der Opposition kann reassumiert werden. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Ich appelliere an Sie: Kommen Sie zurück zu den Prinzipien der Gesetze, die hier gelten, kommen Sie zurück zur Verteidigung der parlamentarischen Demokratie gegen die Österreichische Volkspartei und gegen den Machtmissbrauch! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)
15.53
Präsident Fritz Neugebauer: Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Graf, Dr. Pilz auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, dies durch ein Zeichen zu bekunden. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Präsident Fritz Neugebauer: In der heutigen Sitzung sind die Selbständigen Anträge 852/A(E) bis 858/A(E) eingebracht worden.
Ferner sind die Anfragen 3641/J bis 3683/J eingelangt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates ist für Mittwoch, den 18. November, 9 Uhr, in Aussicht genommen und wird auf schriftlichem Weg einberufen werden.
Ich mache darauf aufmerksam, dass im Anschluss an diese Sitzung der Immunitätsausschuss in Lokal V eine Sitzung abhält.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 15.55 Uhr
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