Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 58

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11.00.01

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe es an dieser Stelle schon einmal gesagt, dass dieses Gesetz nicht unbedingt unter einem guten Stern steht. Ich habe auch damals schon darauf hingewiesen, dass der erste Entwurf von einer gewissen Orientierungslosigkeit geprägt war, und auch diese ganze weitere Vorgangsweise, würde ich meinen, zeigt ein gewisses Defizit im politischen Manage­ment auf. Das habe ich einmal schon an dieser Stelle gesagt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Seine eigenen Abgeordneten klatschen nicht, und er sagt das, was Öster­reich denkt!)

Ich erinnere auch daran, dass es für uns unverständlich war, dass am 17. April dieser Gesetzentwurf in die Begutachtung gegangen ist und am 28. Mai völlig neu wieder auf den Tisch des Hauses gekommen ist, und ich habe damals schon darauf hingewiesen, dass es nicht ganz verständlich ist, dass es diesen Zeitdruck gibt. Aus dem Kabinett der Frau Bundesminister wurde uns nämlich erklärt, dass es da einen so großen Zeit­druck gibt.

Das war alles im Vorfeld des oberösterreichischen Landtagswahlkampfes, und ich hat­te auch den Eindruck, dass die Frau Bundesministerin ein wenig eine Getriebene war durch den damaligen Vorsitzenden der SPÖ Oberösterreich. – Ich glaube, er hat Hai­der geheißen. (Abg. Ursula Haubner: Genau!)

Angesichts des Wahlergebnisses in Oberösterreich weiß man, dass es eine Fehlein­schätzung war, dass man hier mit diesem Zeitdruck versucht hat, irgendwelche Dinge zu beeinflussen, denn das SPÖ-Wahlergebnis hat ja ohnehin eine deutliche Sprache gesprochen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Ich glaube aber, dass wir durchaus auch über die Schließung der Postämter reden soll­ten; ich komme dann auch noch darauf zu sprechen. Ich möchte aber vorerst den Ini­tiatoren und jenen, die das Volksbegehren unterschrieben haben, sagen, dass wir sei­tens der Österreichischen Volkspartei in dieser Diskussion drei Grundsätze einge­bracht haben: Die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen muss unbe­dingt sichergestellt sein, die Zukunft der Post und ihrer Mitarbeiter darf nicht aufs Spiel gesetzt werden, die Post darf nicht zur AUA werden. – Ich ergänze das jetzt noch und sage: Die Post darf nicht zum „Konsum“ werden. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Und es müssen die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb auf einem liberalisierten Postmarkt geschaffen werden.

Meine Damen und Herren, wir haben daher im Ausschuss auch eine Ausschussfest­stellung getroffen, nämlich insofern, dass die Unterzeichner des Volksbegehrens wis­sen, dass hinsichtlich der Postgeschäftsstellen ein adäquates Verhältnis von Postfilia­len und Postpartnern bestehen bleibt und dass der Einsatz von Postpartnern an jenen Standorten, die sich nicht mehr rechnen, sichergestellt ist und so auch die 1 650 Post­stellen gesichert sind.

Frau Bundesministerin Bures hat einen Bescheid bezüglich einer Schließung der Post­ämter erlassen. Wir haben damals aufgezeigt, dass das natürlich ein gewisses Hinein­regieren in ein Unternehmen ist, das ein börsennotiertes Unternehmen ist. Und ich glaube auch, dass wir hier ein wenig in Erinnerung rufen müssten, was tatsächlich bei der Frage der Struktur der Postämter sichergestellt werden muss.

Wenn ich davon gesprochen habe, dass die Post nicht zum „Konsum“ werden darf (Abg. Grosz: Und auch nicht zur BAWAG!), dann möchte ich manche auch noch daran erinnern, dass es da um eine Handelsorganisation geht, die 100 Jahre alt war, die von der SPÖ geführt wurde und die aufgrund einer schlechten Standortpolitik, einer schlechten Filialstruktur Mitte der neunziger Jahre den wirtschaftlichen Kollaps erlitten hat. (Zwischenrufe der Abg. Hagenhofer.)

 


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