Wir können uns ja die Gemeinden ansehen, die ohne meinen Bescheid zum Stopp der Schließungen heute kein Postamt mehr hätten; das sind wirklich sehr viele Gemeinden, und zwar von Waldzell über Bürmoos, Niederalm, Fuschl am See, Rauris und so weiter: in jedem Bundesland finden sich Gemeinden, die diese Dienstleistung weiterhin und zu Recht haben wollten.
Aber weil ein Bescheid natürlich keine Rechtssicherheit garantiert, war es für mich keine Frage, dass ich mit großem Elan und großem Engagement an einer klaren gesetzlichen neuen Regelung arbeiten muss, und ich habe daher einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eben diese klaren Regelungen auch für die Zukunft vorsieht, um das, was da in der Vergangenheit an Unerfreulichem passiert ist, in Zukunft auszuschließen.
Ich habe vier Ziele klar definiert, die ein neues, gutes Postmarktgesetz haben muss. Das erste ist: Es wird eine Mindestanzahl von 1 650 Poststellen gesetzlich – erstmals gesetzlich – in ganz Österreich garantiert. Das sind um 150 Dienstleister mehr als in der Vergangenheit.
Zweitens: Das Gesetz sichert faire Löhne für die Menschen, die dort beschäftigt sind. (Abg. Dr. Moser: Wie?) Es wird eine verpflichtende Anwendung eines Kollektivvertrags vorgesehen, weil es mir wichtig ist, gegen Lohn- und Sozialdumping aufzutreten. Daher wird ein Kollektivvertrag anzuwenden sein, wenn es um die Beschäftigten bei den Postdienstleistern geht. (Abg. Mag. Schatz: Welche?) Das ist soziale Sicherheit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Drittens – auch das kam in der Diskussion –: Es gibt natürlich immer die Sorge, die Privaten picken sich die Rosinen aus dem Kuchen; das berühmte Rosinenpicken. Und das wird durch dieses Gesetz ausgeschlossen: Nicht nur in den Ballungszentren, nicht nur in den Städten in Österreich, auch im ländlichen Raum, wo wir diese Dienstleistung haben wollen, wo es aber keine Gewinnchancen gibt, wird sie gewährleistet sein. Die Menschen brauchen sie dort, der Wirtschaftsstandort braucht sie dort. Auch dort muss diese Dienstleistung erbracht werden. Rosinenpicken ist durch dieses Gesetz ausgeschlossen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der vierte Eckpfeiler dieses neuen Gesetzes, der mir ganz wichtig war, ist, dass es nun auch nach einem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs für etwas, was seit Jahren im Unklaren ist, nämlich wer wofür die Kosten trägt, eine Klarstellung gibt. Das Gesetz stellt nämlich klar, dass die Hausbriefanlagen weder die Mieter noch die Wohnungseigentümer, noch die Hauseigentümer etwas kosten dürfen. Ihnen werden die Kosten für die neuen Hausbriefanlagen nicht überwälzt. Auch das habe ich im Gesetz vorgeschlagen und formuliert. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mein Ressort ist für den gesetzlichen Rahmen zuständig. Wie gesagt: die flächendeckende Versorgung, kein Lohndumping, kein Rosinenpicken, kein Kostenüberwälzen auf die Menschen dieses Landes, die diese wichtige Dienstleistung brauchen. Das ist meiner Auffassung nach ein gutes Ergebnis, auch wenn man da oder dort noch diskutieren möchte, aber das ist in der Gesamtbetrachtung ein wirklich sehr gutes Ergebnis.
Dieses Gesetz führt auch dazu, dass die Verunsicherung, der Unmut, die Sorge der Bevölkerung, der Wirtschaft, aber auch der 23 000 Menschen, die bei der österreichischen Post beschäftigt sind, ein Ende haben werden, dass es wieder so etwas wie Zuversicht, auch was ihren Arbeitsplatz betrifft, geben wird. Daher ist das ein gutes Ergebnis. Ich mache kein Hehl daraus, dieses gute Ergebnis war nur deshalb möglich, weil in den monatelangen Verhandlungen so viele Leute positiv daran mitgearbeitet haben. Sie haben dabei mitgeholfen.
Bei diesen möchte ich mich bedanken: Es war die Wirtschaftskammer, es war die Arbeiterkammer, es war der Österreichische Gewerkschaftsbund, es war die Industriel-
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