Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 98

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6) Hat sich und allenfalls wie hat sich die Gebührenstruktur im Patentbereich in jenen Ländern, die dem „Londoner Übereinkommen“ beigetreten sind, sowie in den Ländern, die dem „Londoner Übereinkommen“ nicht beigetreten sind, insbesondere in Hinblick auf die „Patent-Jahresgebühren“ verändert?

7) Wie hat sich die Zahl der aufrechterhaltenen Patente in den dem „Londoner Über­einkommen“ beigetretenen Ländern gegenüber vorher, bzw. gegenüber den nicht bei­getretenen Ländern verändert? Welche Veränderungen gab es hinsichtlich der heimi­schen, europäischen und außereuropäischen Anmelder? Gibt es entsprechende Kenn­zahlen, die darauf schließen lassen, dass sich die Zahl der Nutzer des Patentsystems verändert hat?

8) Gibt es entsprechende Kennzahlen oder sind entsprechende Experteninterviews möglich, die Aufschluss darüber geben, wie sich das „Londoner Übereinkommen“ auf die „passiven Nutzer“, d.h. diejenigen, die selbst keine Patente anmelden, sich aber darum bemühen, nicht unter die Patente Dritter zu fallen, auswirkt bzw. ausgewirkt hat?“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. Wunschgemäß eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.14.23

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (BZÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Die Vorgangsweise zur Novellierung des Patentgesetzes ist wieder einmal Beispiel da­für, wie die Koalitionsparteien mit teilweise berechtigten Einwendungen und Vorschlä­gen der Oppositionsparteien umgehen. Auch wir haben unter Hinweis auf einen drin­gend Anpassungs- und Veränderungsbedarf diesem Gesetz im Ausschuss zugestimmt. Das wird lapidar beiseite gewischt, und dann werden fünf Minuten vor zwölf, bevor die Gesetze hier auch das Hohe Haus zu passieren haben, jene Argumente, die von den Oppositionsparteien gekommen sind, als eigenständige Abänderungs- und Erweite­rungsanträge eingebracht.

Zum Gesetz selbst möchte ich feststellen, dass die Gentechnologie heute über 20 Jah­re alt und ein wesentlicher Bestandteil der biologischen und medizinischen Forschung ist. Einige Produkte ihrer Anwendung sind bereits auf dem Markt, und die weitere Zu­nahme ist absehbar.

Durch mögliche Anwendungen wie insbesondere die gentechnischen Veränderungen von Nahrungsmitteln ist jeder von uns auch direkt betroffen. Die heftige Kontroverse darüber führt aber selten zu weiteren Markierungen als Positionen. Neue Formen eines gesellschaftlichen Diskurses über die Anwendung und die Bewertung, aber vor allem die Auswirkung der Zulassung dieser neuen und jungen Technologien sind aus meiner Sicht notwendig und sehr wünschenswert.

Für die Technikentwicklung im Allgemeinen und für die Gentechnologie im Speziellen ist es von großer Bedeutung, dass nicht nur die technikinhärenten Risiken überprüft werden, sondern dass vor allem auch die Zielsetzung von Anwendungen überprüft wird. Aus diesem Grund ist es auch als positiv zu bewerten, dass das Biopa­tent Monitoring Komitee mit diesem Gesetz ihre gesetzliche Basis und Grundlage findet.

Was jedoch wichtig ist, ist, dass einzelne Mitglieder dieses Komitees die Möglichkeit haben, Experten mit der Begutachtung zu beauftragen beziehungsweise Gutachten er­stellen und in Auftrag geben zu können, um auch die Technikfolgenabschätzung zu prüfen. Wir sind der Meinung, dass zumindest zwei Mitglieder dieser Kommission diese Möglichkeit haben sollten, und haben das auch als Abänderungsantrag im Ausschuss eingebracht. Leider ist auf diese Einwendungen nicht eingegangen worden.

 


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