Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 103

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2. Art. I Z 8, § 167 Abs. 5 lautet:

 „(5) Dem Vorsitzenden des Komitees obliegt die Vertretung des Komitees nach außen. Die Tätigkeit der Mitglieder des Komitees laut Abs. 1 Z 1-17 ist ein unbesoldetes Eh­renamt, die Tätigkeit der Mitglieder laut Abs. 1 Z 18 ist in voller Höhe abzugelten.“

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Meine Damen und Herren, diese Formulierung des Abänderungsantrags scheint etwas technisch zu sein, aber worum geht es: Dass genau jene VertreterInnen der Zivilgesell­schaft, die daran aus unserer Sicht teilnehmen sollen, derzeit keinen Cent Abgeltung für diese kritische FachexpertInnen-Tätigkeit bekommen. Sie wollen, dass Studien ge­macht werden von außen, von externen Experten, aber jene kritischen VertreterInnen, die in der Kommission drinnen, die beim Monitoring dabei sein müssen, bekommen keinen Cent. Alle anderen sind VertreterInnen der Ministerien, also BeamtInnen, die bezahlt sind, und die Zeit dort in der Kommission verbringen können, ohne dass sie ir­gendwo anders „abgehen“.

Das zum einen. Es ist völlig unverständlich, wie man hier die Zivilgesellschaft aus­schließt, wie man das Monitoring kritischer Produkte ausschließt, es nicht mehr ermög­licht, dass die Entwicklungen im Gentechnik-, im Agro-Gentechnikbereich kritisch wahr­genommen werden. Der Bericht ist in Zukunft gar nichts mehr wert! Das sage ich Ihnen.

Und noch eines zum Patentrecht: Kollege Gartlehner hat zu Recht einige Verbesserun­gen angesprochen, aber ich sage Ihnen, und das ist auch der Grund, warum wir nicht zustimmen können: Wenn Sie selbst feststellen, dass Sie dem Londoner Übereinkom­men beitreten wollen und gleichzeitig eine Entschließung einbringen, dass das Ministe­rium prüfen soll, welche Auswirkungen das auf die Wirtschaft hat, so ist das ja völlig absurd, meine Damen und Herren.

Wenn Sie ein Gesetz so unsolide konstruieren, dass Sie gar nicht wissen, welche Aus­wirkungen es auf die Wirtschaft hat und das erst nachträglich prüfen wollen, so ist das doch Unsinn par excellence. Wir werden trotzdem dieser Entschließung unsere Zustim­mung geben. Ja selbstverständlich muss man das prüfen, aber vor der Gesetzwer­dung und nicht erst im Nachhinein. Daher werden wir der Entschließung zustimmen, dem Gesetz unsere Zustimmung aber nicht geben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (393 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Ein­führungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Pa­tentanwaltsgesetz und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden in der Fassung des Berichts des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie (421 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. Art. I Z 8, § 167 Abs. 1 Z 18 lautet:

„18. drei Vertreter des Ökobüro – Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisa­tionen.“

 


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