2. Art. I Z 8, § 167 Abs. 5 lautet:
„(5) Dem Vorsitzenden des Komitees obliegt die Vertretung des Komitees nach außen. Die Tätigkeit der Mitglieder des Komitees laut Abs. 1 Z 1-17 ist ein unbesoldetes Ehrenamt, die Tätigkeit der Mitglieder laut Abs. 1 Z 18 ist in voller Höhe abzugelten.“
Begründung:
Das Gentechnik-Volksbegehren, das über 1,2 Millionen Menschen unterzeichnet haben, hat wesentlich dazu beigetragen, dass das Gentechnik Monitoring-Komitee eingerichtet wurde. Hauptaufgabe des Komitees war und ist die Überprüfung der Auswirkungen der in Umsetzung der EU-Biopatent-Richtlinie erlassenen Rechtsvorschriften auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und ökologische Systeme nach folgenden Grundsätzen: keine Patente auf Verfahren zum Klonen von Menschen und zur Veränderung der menschlichen Keimbahn; kein Patentschutz für Verfahren, in denen menschliche Embryonen verwendet werden, und für Embryonen selbst; keine weitere Einschränkung der „Tierschutzklausel“; Wahrung des Viehzüchter- und Landwirteprivilegs und der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt.
Aufgrund der essentiellen und für die Zukunft sehr entscheidenden Aufgabenstellungen sollten daher aus dem Bereich der Zivilgesellschaft, nicht nur ein/e, sondern drei ExpertInnen ernannt werden können. Das Ökobüro dessen Mitgliedsorganisationen breit gestreut in diesen Aufgabenbereichen tätig sind, sollte daher ermächtigt werden, drei Mitglieder bzw. einschlägige ExpertInnen zu entsenden. Dies wird allerdings nur dann möglich sein, wenn für NGO’s die Tätigkeit in diesem und für dieses Gremium voll abgegolten wird. Demgegenüber verfügen die Bundesministerien und Interessensvertretungen sowie jene Institutionen, die ein wirtschaftliches Interesse an der Patentierung haben, über ausreichende Ressourcen, diese Tätigkeit ehrenamtlich wahrnehmen zu können.
Dass die Frage der Ressourcen für die Teilnahme an diesem Gremium entscheidend ist, ist auch dem zweiten Bericht des Biopatent Monitoring Komitees (III-74 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP S. 4) zu entnehmen: „Allerdings haben sich die Bundesarbeitskammer im Frühjahr 2007 und der VKI (Anm. Verein für Konsumentenschutz) im Herbst 2007 unter Hinweis auf fehlende Ressourcen aus dem Komitee zurückgezogen. Ohne eine derartige förmliche Mitteilung haben die Vertreter des Gentechnik-Volksbegehrens – welche mitentscheidend für die Errichtung des Biopatent Monitoring Komitees war – weder an den Sitzungen des Komitees noch an der Erstellung des vorliegenden Berichtes mitgewirkt.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesministerin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.26
Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die OECD-Berichte zeigen uns, dass es zwei entscheidende Faktoren für ein Land gibt, um Beschäftigung zu sichern, um Wachstum zu generieren und damit Wohlstand in einem Land abzusichern. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt dem natürlich eine ganz besonders große Bedeutung zu. Die beiden Faktoren sind Investitionen in eine moderne ökologische Infrastruktur – da arbeiten wir auf Hochdruck – und Maßnahmen für einen Innovationsschub, nämlich Investitionen in Forschung, Entwicklung und Technologie. Das,
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