was wir heute hier beschließen, mag nur ein kleiner Mosaikstein sein, weil es im Bereich Investitionen in Forschung und Technologie gerade in meinem Haus aufgrund der wirtschaftlichen Situation ganz besonders große Anstrengungen gegeben hat in den letzten Monaten.
Ich möchte nur ein Beispiel nennen: Ich habe in Alpbach eine neue Initiative präsentiert, um gerade Klein- und Mittelbetriebe zu stützen, damit sie nicht aus kleinen Forschungsprojekten aussteigen, sondern drinnen bleiben. Mit diesem „Quick Start“-Modell fördern wir nicht wie in der Vergangenheit nur ein Viertel der Investitionen für F & E, sondern fast die Hälfte, also bis zu 45 Prozent. Wir fördern die Aktivitäten von Klein- und Mittelbetrieben in Forschung und Entwicklung. Das zeigt auch Wirkung. Mit der Beschlussfassung heute wollen wir diesen Weg fortsetzen und noch einmal stärken.
Das zeigt Wirkung! Wenn wir uns ansehen, welche Länder viele Innovationen haben, bemisst sich das natürlich auch daran, wie viele Anmeldungen es beim Patentamt gibt, also wie viel geistiges Eigentum sozusagen geschützt wird. Da ist es in Österreich entgegen dem internationalen Trend – die Patentanmeldungen sind international zwischen 5 und 15 Prozent rückläufig, in Deutschland minus 7 Prozent – gelungen, einen Anstieg von plus 1 Prozent zu erzielen. Das zeigt, dass diese Stützung der Wirtschaft in schwierigen Zeiten auch wirklich greift. Sie müssen sparen, sollen das aber nicht am falschen Platz bei Forschung und Entwicklung tun.
Daher bin ich froh darüber, dass wir heute mit dieser Novelle noch einmal eine finanzielle Erleichterung schaffen und umsetzen wollen. Wir wollen Unternehmen entlasten, die in Innovationen investieren. Wir ermöglichen bei Patenten die ersten fünf Jahre eine Gebührenfreistellung, bei Gebrauchsmustern innerhalb der ersten drei Jahre.
Das ist etwas ganz Besonderes. Sie wissen ja, wir haben sonst jedes Mal darüber zu diskutieren, wie wir die Gebühren zumindest gegen Inflation absichern können, weil die öffentlichen Haushalte natürlich auch von der wirtschaftlichen Situation betroffen sind. In diesem Fall werden wir eine völlige Gebührenbefreiung für den Schutz von geistigem Eigentum haben, weil wir davon überzeugt sind, dass wir uns einen Innovationsstopp in Österreich jetzt auch gar nicht leisten wollen.
Der zweite Punkt, den ich kurz anschneiden möchte, betrifft das Biopatent Monitoring Komitee. Wir erweitern das. – Es so darzustellen, als wäre es eine Verschlechterung gegenüber den zwei Berichten, die wir ja auch im Nationalrat diskutiert haben, stimmt nicht. Das Ergebnis dieser Berichte war, dass wir die Möglichkeiten der Kommission erweitert haben, nämlich dahin gehend, dass der Tätigkeitsbereich auch auf alle mit Schutzwirkung für Österreich erteilten Patente und Gebrauchsmuster ausgedehnt wird. Man kann natürlich sagen, man möchte den Wirkungskreis noch erweitern, aber es so darzustellen, als wäre es eine Verschlechterung, entspricht nicht den Tatsachen. Der Tätigkeitsbereich für das Biopatent Monitoring Komitee wird erweitert. (Abg. Dr. Pirklhuber: Stimmt nicht!)
Einen Punkt möchte ich noch kurz ansprechen, weil das auch ein Wunsch der Wirtschaft war. Die haben gesagt, sie bräuchten eigentlich immer stärker ein flexibles und maßgeschneidertes Rechercheprogramm. Sie haben das auch bei den Experten im Patentamt immer stärker nachgefragt. Durch die Teilrechtsfähigkeit, die wir heute ermöglichen, soll es auch geschafft werden, dass diese maßgeschneiderten Recherchen vorgenommen werden können. Für uns ist klar, dass das natürlich transparent sein muss, dass es geteilte Leistungsabrechnungen geben muss, dass wir auch einen Leistungskatalog klar definieren müssen, um diese Abgrenzungen bei der Teilrechtsfähigkeit sicherzustellen. Wir werden damit rasch und flexibel auf die Wünsche der Kunden und damit der Wirtschaft eingehen können.
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