Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 106

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Es geht uns ja gemeinsam darum, den Innovations- und Forschungsstandort Öster­reich zu stärken. Ein kleiner Mosaikstein ist diese Novelle, und ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Silhavy. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.32.21

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir dis­kutieren heute ein ganzes Gesetzespaket. Es beinhaltet das Patentgesetz, das Patent­verträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz, das Patentanwaltsgesetz und das Patentamtsgebührengesetz.

Herr Kollege Pirklhuber, das Wesentliche ist vorerst einmal, dass für das Monitoring Komitee Rechtssicherheit geschaffen wird. Da werden wir zwei hoffentlich einer Mei­nung sein.

Der zweite Punkt, der mir wichtig erscheint: Ich glaube, dass es ganz kritisch ist, wenn man unterschiedliche Mitglieder des Komitees hat, nämlich die einen, die ehrenamtlich tätig sind, und die anderen, die bezahlt bekommen. Das ist eine Frage, die man nicht so einfach lösen kann, wie Sie das jetzt mit Ihrem Abänderungsantrag dargestellt ha­ben, weil das eine sehr sensible Materie ist. Ich bin schon Ihrer Meinung, dass man sich sehr wohl anschauen muss, wie auch jene Menschen im Komitee arbeiten kön­nen, die das wirklich unentgeltlich machen, weil sie für diese Zeit kein Geld von einer Dienststelle bekommen. Die Lösung, die Sie vorschlagen, ist jedoch nicht wirklich ein brauchbares Modell, vor allem, was die Bewertung der Tätigkeit anbelangt. Davor möchte ich warnen.

Frau Bundesministerin Bures hat viele Fakten bereits angesprochen: Ein ganz wichti­ger Punkt, und das ist überhaupt das Positive an dieser Novelle, ist die Innovations­freudigkeit, was die Gebührenordnung anbelangt, nämlich die Freistellung für die ers­ten fünf Jahre im Bereich der Anmeldung der Patente beziehungsweise auch der Mar­ken für die ersten drei Jahre.

Gerade im Zusammenhang mit dem „Quick Start“-Modell gibt es eine echte Chance, vor allem für kleinere und mittlere Betriebe, wirklich einen Fortschritt durch Innovations­freudigkeit zu machen. Damit können letzten Endes auch Arbeitsplätze und Wert­schöpfung für Österreich geschaffen werden. Dies kommt nicht nur den einzelnen Un­ternehmen, sondern uns allen zugute und stärkt damit unser Gemeinwohl. Daher ist das ein ganz wichtiger Punkt.

Ich hoffe, dass auch die Befürchtungen, die in der Ausschussdiskussion angesprochen worden sind, was die Teilrechtsfähigkeit anbelangt, durch diesen Abänderungsantrag und die Bestimmungen, die diesen Bereich jetzt doch sehr eingrenzen und einengen, auch für Sie aus der Welt geschafft werden konnten.

Was mir noch wichtig erscheint, sind vier Schwerpunkte, die der Entschließungsantrag anspricht, nämlich diese Studie betreffend das Londoner Übereinkommen und was ein Beitritt dazu bedeutet. Die Frage, welche Vorteile und Nachteile österreichische Firmen vom Beitritt Österreichs zum Londoner Übereinkommen haben, ist eine wesentliche Frage, die letzten Endes uns alle interessieren muss.

Die Frage, ob es Kennzahlen gibt, die belegen, dass in jenen Ländern, in denen das Übereinkommen bereits in Kraft getreten ist, der Zugang zu europäischen Firmen, ins­besondere der KMUs zum Patentsystem erleichtert und verbessert wurde oder nicht, ist auch ein wichtiger Punkt. Ebenso die Frage nach der Gebührenentwicklung, die ja auch damit zu tun hat.

 


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