Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 107

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Der letzte Punkt, auf den ich noch eingehen möchte, ist die Frage der Veränderungen hinsichtlich der Anmeldungen heimischer, europäischer und außereuropäischer Anmel­der. Auch das hat damit zu tun, wie konkurrenzfähig vor allem unsere Klein- und Mittel­betriebe sind, wie konkurrenzfähig wir insgesamt im Wettbewerb sind. Deshalb ist die Studie notwendig.

Insgesamt darf ich für meine Fraktion feststellen: Wir stimmen dieser Novelle gerne zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Karlsböck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.35.55

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Ur­sprünglich wollten wir ja zu dieser Gesetzesmaterie die Aufwertung des Patentamts, die Modernisierung des Patentamtes diskutieren. Wir wollten über die gesetzlichen Grundlagen zum Biopatent Monitoring Komitee, die Rechtssicherheit sprechen.

Wir haben den ursprünglichen Antrag vor der letzten Ausschusssitzung mit unterstützt. Allerdings sind in der Zwischenzeit mehrere Anträge eingelangt, sodass wir uns nicht imstande sehen, diese in einer sorgsamen Art und Weise ordentlich zu bearbeiten. Wir haben vor dem letzten Technologieausschuss die erste Änderung bekommen. Wir ha­ben gestern die zweite Änderung bekommen, und wir haben während der laufenden Plenarsitzung heute die dritte Änderung bekommen. Das ist ein ständiges Hin und Her, bei dem unsere Vorschläge in keiner Weise eingearbeitet werden. Obwohl hier einige wirklich gute Dinge drinnen stehen, können wir diesem Antrag und dieser Gesetzesno­velle nicht zustimmen, wie das auch schon vorher erwähnt worden ist.

Ich hätte die Diskussion über eine Intention des Biopatent Monitoring Komitees, einen Inhalt seines Aktionskreises, nämlich die Beurteilung von bestimmten Patentauswirkun­gen viel lieber in einem anderen Licht erörtert, und zwar im Rahmen einer Debatte über einen wissenschaftlichen parlamentarischen Dienst.

Die entwickelten Parlamente in der westlichen Welt leisten sich alle einen wissen­schaftlichen Dienst. Sie leisten sich, auf Deutsch gesagt, so etwas wie eine Institution der Technologiefolgenabschätzung. – Wir in Österreich tun das nicht. Wir verlagern diese wichtige Tätigkeit, die ja im Grunde nichts anderes heißt, als dass Wissen aufbe­reitet wird, dass über Gefahren aber auch Chancen von Gesetzesanträgen oder -vorla­gen befunden wird, Empfehlungen für Entscheidungsträger abgeliefert werden, die dann auch in den entsprechenden Ausschüssen diskutiert werden, nach außen. Deutsch­land zum Beispiel hat ein solches Technologiefolgenabschätzungsbüro seit 1990 und auch in England – haben wir uns im Ausschuss sagen lassen – gibt es das schon seit geraumer Zeit.

Anstatt über solche grundlegenden, zukunftsorientierten Themen zu sprechen, müssen wir uns mit der Verkomplizierung von eigentlich gut gehenden und vereinfachten Struk­turen beschäftigen, die im Großen und Ganzen leider wieder einmal nur zur Stärkung von parteipolitischen Interessen dient.

Aus diesem Grund und weil unsere Vorschläge nicht eingearbeitet wurden, können wir von der FPÖ dieser Novelle leider nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.38


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


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