schon. – Es gibt immer mehr Länder, die sich dieser unserer gemeinsamen Meinung anschließen, und wir werden auch weiterhin alles unternehmen, um diesen Vorschlag, der im österreichischen Parlament immerhin von fünf Parteien gleichzeitig gewünscht wird, auch dementsprechend engagiert auf europäischer Ebene zu vertreten.
Frage 24: „Wann wird der Vertrag von Lissabon genau in Kraft treten?“ – Der Vertrag von Lissabon tritt, wie Sie eigentlich auch wissen müssten, am 1. Dezember in Kraft; falls Sie die Uhrzeit meinen: 0.00 Uhr, falls Sie wissen wollen, welche Zeitzone: Mitteleuropäische Zeit. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Vilimsky: Bravo! So stellt man sich einen Bundeskanzler vor!)
Frage 25: Der Vorteil eines Leserbriefes – glauben Sie mir, ich kenne auch die Nachteile – ist, man kann immer wieder genau zitieren, was darin steht: Sollten zukünftige Vertragsänderungen wesentliche österreichische Interessen berühren, sollte dies eine Volksabstimmung in Österreich und so weiter und so weiter. – Dazu stehe ich hundertprozentig. (Abg. Strache: Aber das ist doch ...! – Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.)
Damit komme ich gleich zu diesen Änderungen, zuerst ordnungsgemäß zur Türkei, da das Ihre Frage 26 ist: Sollten die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei – Sie kennen ja unsere Meinung betreffend die privilegierte Partnerschaft, das ist ja eine fiktive Diskussion – zu einem Ende kommen, das einen Beitritt bedeuten könnte, wird dazu in Österreich selbstverständlich eine Volksabstimmung abgehalten. (Abg. Weinzinger: ... Lissabon-Vertrag!)
Fragen 27 bis 31, die vor allem die Frage der Beneš-Dekrete beinhalten. Da muss ich Ihnen gleich im Zusammenhang auch mit der Frage 32 Folgendes sagen: Theoretisch – ich betone: theoretisch, weil es gar nicht meine Meinung wäre – waren natürlich die Verhandlungen 2002, als übrigens Sie in der Regierung waren, im Dialog mit den Tschechen eine realistische Möglichkeit, auch über die Beseitigung der Beneš-Dekrete zu verhandeln.
Ich selbst würde auch im Nachhinein, so wie wenn mich damals jemand befragt hätte, sagen, das ist kein Grund, einen Beitritt zu verhindern. Ich will nur feststellen: Sie waren damals in der Regierung, es wurde verhandelt ... (Abg. Strache: Ich war nicht in der Regierung! – In Richtung BZÖ zeigend –: Die dort drüben ...!) – Ihre Partei; ich weiß, dass Sie gerne die Vergangenheit vergessen machen wollen. (Abg. Krainer: Ihr Sitznachbar!) – Der Sitznachbar also, bitte.
Andere Ihrer Freunde und Sie selbst, politisch engagiert in derselben Partei, haben damals diese – ich betone: theoretische! – Gelegenheit nicht zum Anlass genommen, in den Verhandlungen besonders die Abschaffung der Beneš-Dekrete über einen gewissen Punkt voranzutreiben.
Dieses Mal, bei jener Vereinbarung, die Sie ja kennen – Sie fordern zwar von mir ein, dass ich Ihnen den genauen Text übermittle, der Text ist aber auf der Homepage, falls Sie schon einmal Gelegenheit hatten, nachzuschauen, www.europa.eu genauestens nachzulesen –, handelt es sich um keine Änderung des Lissabonvertrages, dieser tritt nämlich am 1. Dezember 2009 unverändert in Kraft. (Abg. Strache: ... rechtliche Unverbindlichkeit!)
Die Vereinbarung, die Sie meinen, betrifft nicht den 1. Dezember – ich hoffe, Sie wissen das auch und es ist nur Teil Ihrer Gesamtstrategie, das noch einmal zu fragen. Die Frage, ob wir bei einem etwaigen nächsten EU-Beitritt, etwa jenem Kroatiens oder Islands, dann eine Ausnahme von der EU-Grundrechtscharta genehmigen, so wie es eine Ausnahme von dieser Klausel, von der EU-Grundrechtscharta für zwei andere Länder gibt – für die Briten und die Polen, die das wollten, haben wir das bereits jetzt so im Vertrag vorgesehen –, ob also dann bei einem möglichen Beitritt eines weiteren
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