Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 144

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Landes zur EU diese Änderung erfolgt, ändert aus unserer Sicht nicht den Vertrag von Lissabon – sonst hätten ja die zwei bisherigen Ausnahmen auch den Vertrag von Lis­sabon geändert – und hat aus unserer Sicht und auch aus jener all unserer juristischen Dienste – ich möchte darüber hinaus jene auf europäischer Ebene nennen, die Klar­stellung der Präsidentschaft der Europäischen Union, aber natürlich auch unsere eige­nen Verfassungsdienste – schon gar keinen Zusammenhang und daher auch keine Verschlechterung in der Frage der Beneš-Dekrete oder gar der Rechte von Vertriebenen.

Es ist also für mich selbstverständlich, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Ansprü­che von Vertriebenen nicht geschmälert werden, es ist für mich daher – um auch diese Frage zu beantworten – selbstverständlich, dass wir alle Gespräche auf offizieller und auf informeller Ebene weiterhin dazu nutzen, diese Unrechtsdekrete klar anzusprechen und für deren Beseitigung einzutreten und dass wir die Rechte, sollte das auch weitere konkrete Schritte notwendig machen, von Vertriebenen mit allem Engagement und al­ler Kraft vertreten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Welche konkreten Gespräche haben Sie schon geführt, seit Sie im Amt sind?) – Ich habe schon viele Gespräche geführt und Gelegenheiten gehabt, dieses Thema so anzusprechen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte daher abschließend Folgendes festhalten: Tatsächlich gilt es morgen im Zusammenhang mit der Auswahl von zwei Personen für die Vertretung der Europäi­schen Union – einerseits für die Vorsitzführung im Europäischen Rat, andererseits für die Funktion des Vizepräsidenten der Kommission gemeinsam mit dem Aufgabenge­biet Außenpolitik, also den Hohen Repräsentanten – Menschen auszuwählen, wobei im Vordergrund dieser Auswahl – und das ist mir auch wichtig an dieser Personaldis­kussion –, nicht irgendeine rein personelle Diskussion stehen soll, sondern in deren Vordergrund die inhaltlichen Anliegen der Arbeit im gemeinsamen Europa stehen müssen.

Daher werden wir bei der Auswahl dieser Kandidatinnen und Kandidaten auch sehr ge­nau darauf achten und großen Wert darauf legen, ob die Personen sich unserer An­sicht des gemeinsamen Kampfes gegen die Krise in der heutigen Zeit, unserer Ansicht eines stärkeren sozialen Ausgleichs in Europa, unserer Ansicht, rasch wieder das Wirt­schaftswachstum anzukurbeln, unserer Ansicht, dass nicht die Falschen die Rechnung für die Krise bezahlen, unserer Ansicht für einen sozialen Zusammenhalt in Europa, unserer Ansicht, dass wir für umwelt- und klimagerechtes Handeln und Sicherheit in Europa eintreten, ob sie sich diesen Zielsetzungen verpflichtet fühlen. Das ist für mich ein vorrangiges Kriterium, damit ich als österreichischer Regierungschef dann zustim­men werde. (Beifall bei der SPÖ.)

15.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Jedem Klub kommt eine Gesamtrede­zeit von 25 Minuten zu.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner zu Wort. 10 Minuten Redezeit. – Bit­te. (Abg. Grosz – in Richtung Bundeskanzler Faymann –: Sie haben Frage 3 nicht be­antwortet! Die hätte ich gerne extra ...! – Abg. Dr. Graf: ... und morgen überraschend kommt dann eine Personalentscheidung ...! ... überall dabei und dann weiß er nichts!)

 


15.38.15

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Außenmi­nister! Liebe Zuschauer! Ich habe nicht die Zeit, hier ein Co-Referat zum Herrn Bun-


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