Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 185

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alles zentral zu regeln? Kann man nicht das eine oder andere auch dort regeln (Abg. Mag. Musiol: Mindeststandards!), wo Entscheidungen getroffen werden, wo das Ange­bot erbracht wird?

Insbesondere bei den Kindergärten sind Gemeinden und Länder zuständig. Das heißt nicht, die Verantwortung des Bundes nicht einzufordern, aber die Verantwortung des Bundes wurde mit den ersten Schritten, auch mit einer massiven Förderung eingelöst. Das heißt auch, die Frage einer allfälligen Kompetenzverschiebung ist zulässig, und Grundsatzgesetzgebung Bund sowie Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung Län­der müsste aus unserer Sicht im Kontext einer generellen Verfassungs- und Verwal­tungsreform diskutiert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

17.58


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.

 


17.58.24

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Geschätzte Damen und Herren von den Grünen, wir werden der Fristsetzung zustimmen, den zugrunde liegenden Antrag lehnen wir jedoch entschieden ab. (Abg. Mag. Molterer: Das ist eine Logik!) Wir sind der Ansicht, dass Themen dort behandelt werden sollten, wo sie am besten behandelt werden können. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Da es einen großen Unterschied in den Betreuungserfordernissen gibt, beispielsweise in Wien und im Bregenzer Wald, ist hier die Kompetenz beim Land si­cher richtig verankert.

Weiters vertreten wir die Meinung, dass der Föderalismus wichtig ist und dass mit Kompetenzänderungen prinzipiell behutsam umgegangen werden muss. (Beifall bei der FPÖ.) Ohne Einbindung der Länder, die in Ihrer Entschließung mit keinem Wort er­wähnt werden, sollten Kompetenzveränderungen grundsätzlich nicht durchgeführt wer­den. Die von Ihnen vorgeschlagenen Regelungsbereiche gehen über die Grundsatzge­setzgebung weit hinaus, und es bliebe nur sehr wenig Raum für den Landesgesetzge­ber übrig.

Da die FPÖ für die Wahlfreiheit und die Autonomie der Familien eintritt, können wir mit einem verpflichtenden Kindergartenbesuch ab vier Jahren und der Fremdbetreuung von einjährigen Kleinkindern nur wenig anfangen. Wir lehnen solche ideologisch moti­vierte Bestrebungen ab, die darauf hinauslaufen sollen, dass die Kinder keine Bindung und keinen Bezug mehr zu den eigenen Eltern haben. (Abg. Öllinger: Mein Gott!) Es geht in der Familienpolitik nicht um die Wünsche und Begehrlichkeiten von Politikern, Frauenorganisationen oder linken Ideologen, sondern um die Bedürfnisse, um Wün­sche der Familien. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie schon gesagt, wir lehnen diesen Entschließungsantrag ab, sind aber bereit, mittels der Unterstützung der Fristsetzung dafür zu sorgen, dass es einen negativen Aus­schussbericht im neuen Jahr geben wird. Dazu werden wir Ihnen gerne verhelfen. (Bei­fall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Das ist die neue Logik der FPÖ!)

18.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


18.01.05

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Ich bedanke mich bei Frau Kollegin Binder-Maier, dass es, wie schon im Ausschuss, die Erklärung gibt, dass das Thema sehr wichtig ist, dass aber auch alles sehr kompliziert ist. Dass alles sehr kompliziert ist, hat der ehemalige Bun­deskanzler Sinowatz schon gesagt. Mir ist schon klar, dass vieles nicht einfach zu lö­sen ist, aber ich frage mich: Wann, wenn nicht jetzt, gehen wir endlich die großen Bil-


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