Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 213

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

che niemandem einen Vorwurf –, dann muss eine Partei schon wissen, was sie will. Eine Abstimmung, die so verläuft, dass einer aufsteht und der Nächste nachgeht, zeigt doch keine Ernsthaftigkeit! Wir haben es mit einer sehr wichtigen, grundsätzlichen Ma­terie zu tun, bei der es darum geht, wirklich auch das Gesamtsystem, das nicht schlecht ist, noch zu verbessern, denn nichts ist so gut, dass es nicht morgen noch besser sein könnte. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Außer dem Herrn Donabauer!)

Ich denke, wir haben alle miteinander Grund genug, die wirklich herzeigbare Entwick­lung der letzten Jahre und Jahrzehnte darzustellen. Wir haben uns aber, da sich die Gesellschaft ändert, sich auch der demographische Faktor bemerkbar macht und sich auch die Geldflüsse ändern, laufend anzupassen. Persönlich glaube ich, dass eine Reihe von guten Gesetzesmaßnahmen getroffen wurde. Insgesamt denke ich aber schon, dass das Anspruchsdenken nicht weiterentwickelt werden soll, sondern viel­mehr die Eigenverantwortung gestärkt werden muss, denn nur dann können wir letzten Endes auch zur Zufriedenheit der Bürger diese ganzen Politiken weiterführen. (Abg. Kopf: So ist es!)

Was die Strukturfragen, die Strukturpläne anlangt: Natürlich ist das ein Thema, das im­mer wieder eingefordert wird, aber Vizekanzler Sepp Pröll hat vor einigen Wochen eine bemerkenswerte Rede gehalten, in der er unter anderem gesagt hat, das Problem ist nicht die Qualität, sondern das Problem ist ein Interessenkonflikt und der Geldlauf. Wenn heute hunderte Geldströme fließen, bis irgendetwas bedient werden kann, dann muss man einmal darüber nachdenken, und das ist leicht gesagt, aber schwer ge­macht, weil es natürlich auch Interessensberührungen gibt. Das muss man ganz klar sehen.

Zum Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz geändert wird, ist schon von meinen Vorrednern sehr viel gesagt worden. Es geht einfach da­rum, dass man die Facharztzuständigkeit stärkt, dass man vor allem den Arztbrief – jetzt Entlassungsbrief – neu ausrichtet, wo der Patient entscheiden kann. Ich nehme Anleihe von Erwin Rasinger, einem wirklich erprobten und praxisbezogenen Arzt, der meint, der Arzt- oder Entlassungsbrief hat ein zweites Problem: Er ist manchmal so eine Legende, dass der Arzt selber nicht viel damit anfangen kann. Es soll insgesamt etwas genormt und auf die wichtigen Bereiche konzentriert werden, wie eine Behand­lung weiter erfolgen soll, welche Medikationen letzten Endes festgeschrieben werden. Da gibt es unterschiedliche Anwendungen. Ich denke, dort haben wir insgesamt noch Handlungsbedarf.

Was dieses Gesetz in besonderer Weise auszeichnet, ist, dass es klare Regulierungen trifft und dass es die Länder, Städte und Gemeinden kein Geld kostet.

In diesem Gesetz ist zum Beispiel auch enthalten, dass bei Verlegung von einem Kran­kenhaus in ein anderes nicht wie bisher in beiden Krankenhäusern Kostenanteile anfal­len, sondern nur mehr im letztaufnehmenden Krankenhaus – an und für sich eine logi­sche, aber bis heute ungeklärte Maßnahme, die jetzt klargestellt ist. Deshalb glaube ich, dass diese Sache wirklich in entsprechender Weise gut dargestellt ist.

Bei neuen Pflegekonzepten muss die Ethikkommission – die gibt es ja schon und die arbeitet gut – eingeschaltet werden.

Zum Thema Studie über Case Management: Das ist ein vernünftiger Ansatz, nur, den­ke ich, macht es keinen Sinn, den Herrn Minister aufzufordern. Das ist eine Frage von Artikel-15a-Vereinbarungen, da muss man mit den Eigentümern reden. Aus der Erfah­rung gesprochen: Jawohl, es stimmt, dass sehr viele Menschen aus dem Krankenhaus entlassen werden und kein Zuhause haben oder zu Hause keine Pflege-Aufnahme­struktur haben. Da müssen wir Einrichtungen schaffen. Da gibt es vor Ort schon Pfle­geeinrichtungen in reichlicher Zahl, die machen den Job sehr gut, aber insgesamt sind wir da enorm gefordert.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite