Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 214

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Der Sinn dieses Antrags – dem wir leider nicht zustimmen können, weil er inhaltlich nicht richtig ausgerichtet ist –, die Akutbetten abzubauen und Pflegebetten nicht in den Krankenhäusern, sondern in angeschlossenen Einrichtungen zu schaffen, ist ein ver­nünftiger Ansatz. Das werden wir weiterdiskutieren und zu gegebener Zeit dann natür­lich auch mit den Ländern in entsprechender Weise verwirklichen.

Ich denke, wir sind insgesamt gut unterwegs, aber wir haben noch enorm viel zu tun. Es geht letzten Endes nicht um Couleur, es geht immer um die Menschen. Es geht nicht um die Institution, es geht um die Befindlichkeit, um die Wertschätzung der Bür­gerinnen und Bürger, und da sind wir alle eingeladen und aufgefordert, das Beste zu geben. (Beifall bei der ÖVP.)

19.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Bundesminister Stöger gemel­det. – Bitte.

 


19.39.55

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Dieses Bundesgesetz beendet eine Ungerechtigkeit, nämlich die Ungerechtig­keit, dass man den Pflegebeitrag zweimal hat bezahlen müssen, wenn man von einer Krankenanstalt in die andere gekommen ist. Ich denke, das ist ein wichtiger Schritt, um mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem zu schaffen.

Ein zweiter wichtiger Schritt: die integrierte Versorgung. Das erkennt man daran, dass wir einen Entlassungsbrief gestalten und nicht mehr einen Arztbrief. Es geht dar­um, dass integrierte Versorgungssysteme besser möglich werden. Das sind wichtige Schritte, die dazu führen, dass die Netzwerke der Gesundheit, die Netzwerke der Be­treuung besser aufgestellt werden können und dass diese Netzwerke auch die notwen­digen Instrumente haben.

Die Neugestaltung der Ethikkommissionen ist ein weiterer notwendiger Schritt, wo wir nun zusätzlich den Aspekt aufnehmen, auch das Geschlechterverhältnis zu berück­sichtigen. Da verfolgen wir die Position, dass auch die Bedürfnisse von Frauen mehr wahrgenommen werden als bisher. Insofern soll ein ausgewogenes Verhältnis zwi­schen Männern und Frauen in den Ethikkommissionen vorgeschrieben werden.

Darüber hinaus soll auch sichergestellt werden, dass die Ethikkommissionen mögliche Befangenheiten auch öffentlich machen müssen. Damit soll ein Beitrag zu mehr Trans­parenz geleistet werden. Ich meine, das ist ein weiterer wichtiger Schritt zu einer ver­besserten integrierten Versorgung unserer Menschen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.42.02

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte gleich zu einem Teilaspekt in diesem Gesetz kommen, das relativ unbeachtet geblieben ist. Das ist der § 27a Abs. 6, die Patientenentschädigung und die Entschädi­gungsfragen im Speziellen. Ich habe die betreffende Gesetzespassage gefunden, und ich darf diese gleich vorweg zitieren:

„In der Vollzugpraxis der Länder im Bereich der Patientenentschädigung wird von meh­reren Bundesländern die Meinung vertreten, der geltende Text des KAKuG lasse eine Entschädigung in Fällen, in denen eine Haftung des Rechtsträgers eindeutig nicht ge­geben ist (zB schicksalshafte Verläufe, unvermeidbare Komplikationen), nicht zu.“

 


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