Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 215

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Jetzt kommt die Passage, die ich für wichtig halte:

„Dies ungeachtet dessen, dass das Bundesministerium für Gesundheit in einer Klar­stellung zur Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Bundes-Grundsatzgeset­zes an alle Länder seine Rechtsansicht übermittelt hat, dass auf Basis des geltenden Rechts Entschädigungszahlungen auch in Fällen in Betracht kommen, bei denen eine Haftung des Rechtsträgers eindeutig auszuschließen ist. – Zitatende.

Ich habe Ihnen das deswegen vorgelesen, weil ich stellvertretend für viele Fälle von Personen, die momentan um ihr Recht kämpfen, einen bestimmten Fall vorbringen möchte. Es geht dabei um eine Patientin, die im Jahre 2004, damals 24 Jahre alt, eine plötzliche Hirnblutung erlitten hat. Daraufhin wurde sie in einem Wiener Spital, in einem Spital des Krankenanstaltenverbundes intensivmedizinisch betreut. Sie wurde unter der Verwendung von Diprivan mit dem Wirkstoff Propofol behandelt und hat daraufhin eine seltene Krankheit bekommen, eine seltene Komplikation, nämlich ein Syndrom, das auch nach diesem Medikament benannt worden ist.

Was ist passiert? – Es kam zu einer sogenannten Rhabdomyolyse, das bedeutet eine Auflösung der Skelettmuskulatur. Das Medikament wurde statt 48 Stunden 120 Stun­den lang verabreicht. – Soweit die trockene Schilderung des Falles.

Dann begann aber für diese Patientin ein Martyrium: Die Patientin ist heute an einen Rollstuhl gefesselt. Sie muss schwere Medikamente nehmen, Schmerzmittel nehmen. Sie hat mehrere Operationen hinter sich. Die Gelenke sind alle zerstört.

Sie versucht nun, auf dem Wege einer Wiedergutmachung Schadenersatz einzufor­dern. Da wird sie von Pontius zu Pilatus geschickt, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Die Patientin hat nach der Weigerung auf eine Schmerzensgeldzahlung durch den Wiener Krankenanstaltenverbund und dem erfolglosen Besuch bei der Patienten­anwaltschaft im Jahr 2005 Klage eingebracht. Der mittlerweile vier Jahre laufende Ver­fahrensmarathon bedeutet für diese Patientin eine enorme psychische Belastung. So wurde sie beispielsweise in einer Verhandlung mit einem Automotor verglichen. Man hat ihr dort gesagt, der kann auch mal kurz in den roten Bereich gefahren werden, und dieser geht auch nicht sofort „kaputt“. Sie ist auf diese Art und Weise zynisch abge­stempelt worden.

Herr Minister Stöger, ich mache nicht Sie persönlich dafür verantwortlich, denn Sie ha­ben ausdrücklich in einem Rechtsgutachten gesagt, dass es so läuft, sondern ich ma­che dafür die sozialistische Gesundheitsstadträtin Wehsely verantwortlich, die bei einem Vorsprechen in ihrem Büro sinngemäß gesagt habe: Macht bessere Gesetze, dann werden wir uns darum kümmern!

Das halte ich für einen menschenverachtenden Skandal! Da hat die SPÖ in Wien in Bezug auf die Gesundheit politisch und menschlich versagt. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Minister, wir sprechen hier nicht von einem anonymen Fall. Frau Schubert sitzt oben auf der Tribüne und beobachtet uns, folgt dieser Diskussion, und sie hofft, dass durch das Vortragen ihres Falles hier in diesem Rahmen Sie sich, Herr Bundesminis­ter, möglicherweise persönlich dieses Falles annehmen werden und ihr Martyrium zu einer positiven Wende bringen.

Ich hoffe, dass das Gesetz, so wie ich es verstanden habe, sämtliche Missverständnis­se in Zukunft ausräumen wird, weil jetzt eindeutig festgelegt wird, dass fürderhin voll­kommen verschuldensunabhängige beziehungsweise nicht eindeutig zuordenbare Fäl­le positiv abgehandelt werden können. (Beifall bei der FPÖ.)

19.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


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