19.53
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kommt mit diesem Gesetz aus meiner Sicht zu wichtigen Anpassungen und Klarstellungen. Ich möchte nur drei Punkte kurz herausgreifen, da eigentlich der wesentliche Inhalt dieses Gesetzes von meinem Vorredner schon sehr klar und deutlich erläutert wurde. Ich möchte diese Punkte aber aus der Sicht eines Mitarbeiters des Roten Kreuzes und nicht aus der Sicht eines Arztes beleuchten.
Erster Punkt: die berufsrechtliche Trennung zwischen Ärzten und Zahnärzten. Das scheint mir doch ein wichtiger Punkt zu sein, vor allem auch in Hinblick auf die Stärkung der Facharztzuständigkeit, was sich positiv für die Bevölkerung auswirken wird.
Zweiter Punkt: Für wichtig halte ich es auch, dass auf eine Anregung der Volksanwaltschaft hin klargestellt wurde, dass bei Überstellungen von einer Krankenanstalt zur anderen der Kostenbeitrag nur von der übernehmenden Krankenanstalt eingehoben werden darf. Aus der Praxis kann ich sagen: Das hat sich manchmal so abgespielt, dass auch ein Kostenbeitrag des Patienten für den Transport im Rettungswagen ein Thema war. Ich halte es für richtig, dass es da jetzt eine Änderung gibt, und ich begrüße diese außerordentlich.
Dritter Punkt, der bereits angesprochen wurde: der Entlassungsbrief. – Ich meine, es ist gut, dass nach eigener Entscheidung des Patienten entweder diesem oder dem einweisenden oder weiterbehandelnden Arzt und bei Bedarf den für die weitere Pflege und Betreuung in Aussicht genommenen Einrichtungen dieser Entlassungsbrief übermittelt wird. Auch ich bin so wie mein Kollegen Karl Donabauer der Meinung, dass das nicht Bescheide mit einer unendlichen Zahl an Seiten und einer extremen Kompliziertheit werden sollten, sondern dass in diesem Entlassungsbrief effizient dargestellt werden sollte, was für die Ärzte als auch für die nachbehandelnden Stellen wichtig ist. Das sollte man hier erwähnen. Im Übrigen ersuche ich um die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.55
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird, samt Titel und Eingang in 404 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 405 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
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