Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 219

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

19.57.1617. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 184/A(E) der Abgeordne­ten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung der finanziellen Zuwendungen für die Erfüllung des Mutter-Kind-Passes und verpflichtende ärztliche Vorschuluntersuchungen (406 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 174/A(E) der Abgeordne­ten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aus­weitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr (407 d.B.)

19. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 612/A(E) der Abgeordne­ten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übernahme der Kosten der vorgeburtlichen Untersuchungen des „combined-Tests“ im Rahmen des Mutter-Kind-Passes (408 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 361/A(E) der Abgeordne­ten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung klarer Strukturen für die Pränataldiagnostik (409 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zu den Punkten 17 bis 20 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Einge­stellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.58.47

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt ein Fülle von An­trägen zu behandeln, die sich letztendlich alle mit Kindern befassen, wobei ich sagen muss, dass die ersten beiden Anträge, die jetzt verhandelt werden, solche sind, wo es sich um Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bei bereits geborenen Kindern handelt.

In dem einen Antrag geht es darum, dass eine finanzielle Zuwendung gewährt werden soll, wenn die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum Vorschulalter durchgeführt werden. Wir wissen genau, dass bis zum 14. Lebensmonat des Kindes zwar sehr viele Eltern sehr regelmäßig mit diesem einen Arzt aufsuchen, es danach allerdings da zu einem Abfall kommt, weil es keine finanzielle Zuwendung mehr gibt. Wir glauben da­her, dass wir die Eltern dahin gehend motivieren sollen, weitere Untersuchungen durchzuführen, denn gerade zwischen dem 14. Lebensmonat und dem 5. Lebensjahr können verschiedenste Erkrankungen auftreten, und da wäre es sehr sinnvoll, wenn man diese rechtzeitig erkennen würde.

Beim zweiten Antrag geht es darum, dass man die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes generell bis zum 10. Lebensjahr ausweiten sollte.

Das hat unterschiedliche Gründe: Wir wissen, dass es gerade Kinder aus problemati­schen Familien sind, die häufig gar keinen Arzt sehen, die häufig auch nicht in die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite