Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 220

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Schule gehen, wenn eine Schularztuntersuchung ansteht, und gerade da wäre es wichtig, genau solche Kinder rechtzeitig zu bemerken und auch eventuelle Misshand­lungen und eventuellen Missbrauch rechtzeitig erkennen zu können.

Die beiden anderen Anträge – das sind der Antrag des Kollegen Spadiut und mein An­trag betreffend die Vereinheitlichung der Pränataldiagnostik – sind Anträge, die sich mit einem anderen Themenbereich beschäftigen.

Zum Bereich Schaffung von klaren Strukturen für die Pränatal-Diagnostik: Es ist so, dass ich die Beobachtung gemacht habe, dass sehr viele Eltern eigentlich, bevor sie eine solche Untersuchung machen, zum einen gar nicht wissen, was sie erwartet, zum anderen auch nicht wissen, wie sie mit einem eventuellen Ergebnis, das vielleicht nicht unbedingt das beste ist, umgehen sollen, was sie dann machen sollen. Sie fühlen sich hier wirklich alleine gelassen, fühlen sich ganz einsam und in die Ecke gedrängt.

Da würde ich es wirklich begrüßen – auch wenn Sie den heutigen Antrag ablehnen, und ich habe das auch schon im Ausschuss gesagt – und ich würde Sie wirklich bitten, darüber nachzudenken, wie man Eltern da helfen kann, wie man Eltern da eine ent­sprechende Beratung geben kann. – Das ist das eine.

Der andere Punkt ist, dass gerade Pränatal-Untersuchungen auch davon abhängig sind, wo der Wohnort ist – je nachdem müssen Sie etwas bezahlen oder eben nicht. Ich denke, auch das ist ein unhaltbarer Zustand: Es kann nicht sein, dass im Wiener AKH bestimmte Untersuchungen nichts kosten, in anderen Spitälern schon, in anderen Bundesländern wieder nicht. Ich meine, auch das sollte man einmal vereinheitlichen!

Der Antrag des Kollegen Spadiut vom BZÖ findet ebenfalls unsere Unterstützung. Ich denke, dass alle Untersuchungen, die es geben kann und die die Eltern wahrnehmen möchten, kostenlos sein sollen, aber ich schicke nochmals Folgendes voraus – und das ist für mich tatsächlich ein ganz, ganz wichtiger Punkt –: Ich bitte, die Eltern – die Mütter, aber auch die Väter – auch wirklich zu beraten, bevor irgendeine pränataldia­gnostische Untersuchung stattfindet. Das ist das, was mir wirklich eine Herzensangele­genheit ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. 3 Mi­nuten. – Bitte.

 


20.02.12

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Debattenbeitrag bezieht sich auf die beiden Anträge 184/A(E) und 174/A(E), eingebracht von der FPÖ; Frau Kollegin Dr. Belakowitsch-Jenewein hat sie ja bereits einreferiert.

Was den Antrag 184/A(E) anlangt – dabei handelt es sich um die Forderung nach Wie­dereinführung der finanziellen Zuwendungen für die Erfüllung des Mutter-Kind-Passes und verpflichtende ärztliche Vorschuluntersuchungen –, möchte ich einmal prinzipiell feststellen, dass wir uns, denke ich, hier im Haus einig sind, dass das Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm zweifellos ein sehr wichtiges Instrumentarium ist, was die Gesundheitsvorsorge von Schwangeren und Babys anlangt. Der Zuständigkeitsbe­reich dieser Materie liegt allerdings primär im Bereich des Bundesministeriums für Wirt­schaft, Familie und Jugend, und daher liegt der Antrag von uns vor, diesen Antrag dem Familienausschuss zuzuweisen.

Zum zweiten Antrag, dem Antrag 174/A(E) – da geht es darum, dass es zu einer Aus­weitung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum zehnten Lebensjahr kommen soll –, möchte ich kritisch festhalten, dass uns die Begründung nicht gefällt und auch die Maßnahmen, die gemäß diesem Antrag gesetzt werden sollen. Es wird darin gefor-


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