Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 221

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dert, dass es, wenn Kinder nicht an Untersuchungen teilnehmen, zu einer Kürzung der Familienbeihilfe kommen soll. – Unserer Meinung nach ist diese Forderung kontra­produktiv, weil damit wieder die Kinder jene wären, die die negativen Auswirkungen zu spüren bekämen.

Im Übrigen darf ich auch festhalten, dass wir uns sicherlich darin einig sind, dass jede Form der Kindesmisshandlung geahndet werden muss; wogegen ich mich aber aus­spreche und meine Fraktion sich ausspricht und was wir nicht haben wollen, ist, dass eine Situation hergestellt wird, in der den Eltern permanent vorgeworfen wird, dass es sich um Misshandlung von Kindern handelt, wenn sie an Untersuchungen nicht teilneh­men können.

Wenn so etwas passiert, dass Kinder misshandelt werden und dass es in Familien Schwierigkeiten gibt, dann ist es notwendig, dass Beratungsstellen weiter ausgebaut werden, um Hilfestellung zu geben, und dass man auch dann, wenn in Familien Alko­holmissbrauch stattfindet, den Menschen, die sich in dieser Schwierigkeit befinden, eben dementsprechende Hilfestellung gibt.

Und zum Schluss, meine ich, ist folgender Gedanke ganz wichtig: Auch Armut und die Angst vor der Zukunft können in manchen Fällen Gewalt auslösen. Hier ist es notwen­dig, durch Armutsbekämpfung, aber auch durch Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ent­sprechende Rahmenbedingungen zu setzen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


20.05.21

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Da­men und Herren! Nicht aus Jux und Tollerei, wie das durch eine Stellungnahme eines Netzwerkes für kritische Auseinandersetzung mit Pränatal-Diagnostik darzustellen ver­sucht wird, wurde der „combined-Test“ entwickelt, sondern um werdenden Müttern die Möglichkeit zu geben, schon in der elften bis vierzehnten Schwangerschaftswoche feststellen zu können, ob eine etwaige Chromosomen-Anomalie vorliegt.

Früher war dies ausschließlich mit der Fruchtwasserpunktion möglich – dieses Frucht­wasser wurde mittels, wie gesagt, Punktion aus dem Uterus entnommen. Die Abortus­rate betrug dabei 0,5 bis 1 Prozent, der „combined-Test“ hingegen ist völlig ungefähr­lich.

Natürlich bleibt es den schwangeren Frauen selbst überlassen, diesen Test durchzu­führen – die persönliche Entscheidungsfreiheit eines jeden Einzelnen muss erhalten bleiben –, nur hat dieser Test jetzt ein Hindernis, und zwar sind das die Kosten in der Höhe von 170 €, die die werdenden Eltern selbst tragen müssen, und dieses Hindernis ist für viele eben, besonders in der jetzigen wirtschaftlichen Lage, nicht überwindbar. Deshalb sollte oder müsste dieser „combined-Test“ in die Mutter-Kind-Pass-Untersu­chungen aufgenommen werden. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Huber.)

Man sollte neuen Entwicklungen immer Raum geben. Im konkreten Fall des „com­bined-Tests“ sind die Fakten dahin gehend, dass dieser Test als wertvolle nichtinvasive Methode mit einem umfassenden Check der Mutter den werdenden Müttern bereits an­geboten beziehungsweise als moderne Untersuchungsmethode in Aussicht gestellt wird.

Werdende Mütter haben sehr wohl über Internetforen Informationen gesammelt, wel­che modernen Untersuchungsmethoden verfügbar sind. Im Empfinden jeder Schwan­geren bleibt im derzeitigen Zustand der Eindruck zurück, dass der Mutter-Kind-Pass in der derzeitigen Form nicht dem Letztstand der modernen Medizin entspricht und dass


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