Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 223

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20.11.15

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Mutter-Kind-Pass war sicher ein epochaler Fortschritt in der Medizin und im Dienst der Mütter, Eltern und Kinder, man hat aber doch bemerkt – darüber gibt es ja Studien und Aufzeichnungen –, dass mit fehlenden Anreizsystemen die Inanspruchnahme, ich sage es vorsichtig, etwas zu wünschen übrig lässt.

Kollegin Steibl mag schon recht haben, dass man sich die Frage nach der Verantwor­tung der Eltern stellen darf, vielleicht auch muss, aber wir alle wissen: Wir haben viel­fach im Leben Verantwortung getragen und haben gelegentlich auch versagt! – Warum soll es ein Kind büßen, dass es Eltern hat, die in einem Augenblick oder vielleicht wäh­rend ihres ganzen Lebens die Verantwortung nicht so tragen wollen oder können, wie wir uns das vorstellen? – Das soll nicht sein! Deswegen mein Appell: Ich verstehe eini­ges, aber letztlich geht das auf Kosten eines unschuldigen Kindes, und das ist nicht zu akzeptieren!

Die andere Methode – man setzt Sanktionen – finde ich nicht gut. Anreizsysteme kön­nen unter jenen, die es entweder nicht verstehen, die wenig gebildet sind, die Scheu sprachlicher Natur haben oder was auch immer, doch Leute bewegen, Mütter bewe­gen, den Mutter-Kind-Pass in Anspruch zu nehmen.

Allerdings, selbst in Zeiten mit immer weniger Kindern ist das sozusagen eine Routine­untersuchung in einer gynäkologischen Praxis oder in fast allen gynäkologischen Pra­xen. Hier dann solch ein komplexes Thema wie den „combined-Test“ zu behandeln mit Feststellung genetischer Aberrationen ist für mich nicht der richtige Ort oder, wie Fach­leute sagen, das richtige Setting, weil es wenig Zeit, wenig Raum lässt, die Folgen solch eines Tests oder deren mögliche Konsequenz zu diskutieren. – Ich halte diesen Test nicht für verwerflich, aber nicht für empfehlenswert im Rahmen eines ganz norma­len Routinebetriebes der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen.

Was man tut, um dieses Loch ohne ärztliche Betreuung oder Untersuchung zwischen Ablaufen des Mutter-Kind-Passes und dem Eintritt in das Schulalter zu schließen, darf gefragt werden. – Hier den Mutter-Kind-Pass um eine Untersuchung auszudehnen, halte ich jedenfalls für sinnvoll. Von der Methode, Anträge im Kreis zu schicken, diesen Antrag dann dem Familienausschuss zuzuweisen, vielleicht auch noch den FLAF, der ja pausenlos ausgeräumt wird und ohnehin kein Geld mehr hat, dafür zu bemühen, er­warte ich mir auch nichts.

Was die Pränatal-Diagnostik insgesamt betrifft, sind das schon auch Errungenschaften zur Sicherung nicht nur der psychischen, sondern auch der biologischen Integrität von Mutter und Kind – natürlich mit dem Effekt, dass hier auch Defekte festgestellt werden können, die für das Leben der Mutter und des Kindes problematisch sein können.

Ich denke, dass man hier bundeseinheitliche Regelungen suchen muss, die ethischen Kriterien entsprechen, die finanzierbar sind und die das Recht einer Frau auf Wissen – was ja auch Beruhigung heißen kann, nicht nur als einzige Konsequenz Schwanger­schaftsabbruch – regeln. Wenn ich weiß, dass es meinem Kind gut geht, läuft die Schwangerschaft ja vielfach unbelasteter und anders! Das gehört geregelt, und ich meine, dass das auch finanzierbar sein muss.

Da das vielfach ideologisch überfrachtet ist, teilweise auch Leute, die besonders eifrig mitdiskutieren, nicht das vollständige Wissen haben und weltanschauliche Ansichten nicht unbedeutend sind – was ich überhaupt nicht verwerfe! –, wäre es vielleicht sinn­voll, außerhalb des Ausschusses einmal in einen Dialog mit Ethikern, Fachleuten und dem Ministerium zu treten und dann erst im Ausschuss eine Diskussion zu führen, die den Namen Diskussion verdient. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.15

 


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