trollen gibt, wenn die Kontrollorgane geschult sind, damit nicht immer der Amtstierarzt gerufen werden muss, und wenn der Rahmen für die Geldstrafen, den wir hier festsetzen, auch genützt wird. Meine Damen und Herren, jetzt haben wir schon relativ hohe Geldstrafen im Gesetz verankert, aber die Strafe beträgt tatsächlich etwa 200 €. Das ist ein kalkulierbares Risiko für einen Transporter. Bei einer relativ geringen Strafe von 200, 300 € kalkuliert er bewusst das Risiko mit ein, dass er eben einmal zufällig erwischt wird – wir erwischen ja nicht jeden Transporter.
Auch dem zweiten Antrag, wonach verstärkte Kontrollen durchgeführt werden sollen, können wir grundsätzlich zustimmen, wenngleich ich glaube, dass nicht das Gesundheitsministerium für die verstärkten Kontrollen zuständig wäre, sondern das Innenministerium. Das ist, wie ich meine, eine Formfrage. Aber grundsätzlich sind wir auch für die verstärkten Kontrollen.
Die Grünen wollen fünf Punkte auf die EU-Ebene verlagern, weil die Tiertransporte nicht allein ein österreichisches Problem darstellen, sondern weil das ein EU-Problem ist, vor allem die Förderungen. Sie haben in Ihrem Antrag zwei Beispiele aus dem Jahr 2008 aufgezeigt. Auf der Homepage des Vereines „Tier-WeGe“ finden sich weitere 28 Fälle; 2009 haben sie einen Fall aufgedeckt. Auf der Homepage des Vereins finden sich weitere 14 Fälle.
Wir Freiheitlichen danken dem Verein „Tier-WeGe“ einmal grundsätzlich für seine Arbeit, denn nur durch das Aufzeigen dieser Fälle können wir hier im Parlament weiterarbeiten und haben somit die Grundlagen für unsere Arbeit.
Was sind die FPÖ-Forderungen? – Konsequentes Vorgehen und Strafen, vor allem das Nützen dieser Haftrahmen. Wie gesagt, es hilft uns der höchste Haftrahmen nichts, wenn dann der Mindestsatz angewendet wird.
Dann noch etwas: Die Abnahme der Fahrzeuge bei illegalen Transporten. Es gibt den § 40 Abs. 1 und 2 im Tierschutzgesetz. Wir hätten die Möglichkeiten. So etwas wird von den Behörden nicht einmal angedacht. Das wäre aber wichtig, denn wenn der Transporteur oder dessen Chauffeur zu Fuß nach Hause gehen muss, dann schaue ich mir an, ob das wiederholt wird. Das heißt, da könnten wir wirklich einsetzen, nur müssten wir dann überlegen, ob § 40 Abs. 3, wo wir dann einen Kostenersatz bei Versteigerungen leisten müssen, wirklich noch sinnvoll ist.
Wer in Österreich Zigaretten schmuggelt, dem werden diese Zigaretten ersatzlos weggenommen. Warum gelten für Tiere nicht zumindest dieselben Regeln wie für Zigaretten? (Beifall bei der FPÖ.)
21.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. 2 Minuten. – Bitte.
21.07
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Lieber Kollege Vock, ich kann dich beruhigen, es wird morgen ein Gespräch aller Tierschutzsprecher geben und wir werden einen Antrag präsentieren, der hoffentlich auch eure Zustimmung finden wird und den wir dann als Fünf-Parteien-Antrag auch im Ausschuss einbringen können.
Meine Damen und Herren, es stimmt, was in diesem Antrag des BZÖ steht. Österreich ist ein Durchzugsland für illegale Tiertransporte. Es stimmt, es werden wahrscheinlich Tausende Hundewelpen jährlich illegal durch Österreich transportiert, und es stimmt, meine Damen und Herren, dass viele dieser Tiere während der Transporte sterben, und es stimmt, wie es hier steht, dass auf einen Schlag in der Steiermark 137 Welpen abgenommen werden konnten, sichergestellt wurden und einem Tierschutzhaus übergeben wurden.
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