Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 238

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Aber es nützt nichts – mein Vorredner hat es schon gesagt –, die Strafen jetzt um das Zehnfache zu erhöhen, wenn der jetzige Strafrahmen, der vorhanden ist, von den Be­zirkshauptmannschaften nicht genutzt wird. Es hilft nichts, den Strafrahmen auf 70 000 € zu erhöhen, wenn die Höchststrafe von 7 000 € noch kein einziges Mal einge­hoben wurde, und es hilft auch nichts, die Kontrolle zu verstärken, denn es ist unmög­lich, jeden Pkw auf der Südautobahn aufzuhalten und zu schauen, ob Hundewelpen im Kofferraum eines Pkw transportiert werden.

Ich glaube – da bin ich derselben Meinung wie mein Vorredner –, wirkungsvolle Maß­nahmen wären es, die Transportfahrzeuge, in denen Hundewelpen illegal transportiert werden, zu beschlagnahmen. Aber dafür ist der Gesundheitsausschuss nicht zustän­dig, darüber müsste man sich im Innenausschuss unterhalten. Wir wären gerne bereit, diese Gespräche dort weiterzuführen.

Da es sinnlos ist, den Strafrahmen zu erhöhen, wenn der jetzige nicht genutzt wird, werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

21.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spa­diut. Ich stelle die Uhr auf 3 Minuten. – Bitte.

 


21.09.21

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Wenn ein österreichischer Bauer sein Tier transportieren will, sei es zum Schlachthof oder zu einer Versteigerung, braucht er verschiedene Bewilligungen. Die erste braucht er, um die Tiere 15 Kilometer transportieren zu können, eine zweite Be­willigung, um weiter fahren zu können, sei es zu einem Schlachthof oder zu einer Ver­steigerung. Diese Bewilligungen sind natürlich kostenpflichtig, keine Frage. Transpor­tiert dann der Tierarzt das Tier zum Schlachthof, wird dort sein Transport von dem dort anwesenden Tierarzt auf das Genaueste kontrolliert, und das leiseste Vergehen, die geringste Übertretung wird schon mit bis zu 300 € bestraft.

Auf der anderen Seite durchqueren unzählige ausländische Tiertransporte Österreich. Die Bedingungen für diese Tiere sind katastrophal: ungenügende Wasser- und Futter­zufuhr, zu geringes Platzangebot, fürchterliche klimatische Verhältnisse. Diese Trans­porte werden ungenügend kontrolliert. Außerdem ist Österreich, wie Kollege Keck schon gesagt hat, das Durchzugsland für die Tiertransportmafia. Jährlich werden un­zählige Hundewelpen durch Österreich transportiert oder auf Autobahnparkplätzen zum Kauf angeboten. Viele dieser Tiere sterben während oder als Folge des Transpor­tes. Auch für diese Tiere sind die Transportbedingungen katastrophal.

Wie gesagt, in diesem Fall wäre angedacht, die Strafen zu erhöhen, aber auch die Tie­re dem Hundeschmuggler an Ort und Stelle wegzunehmen.

Tatsache ist aber – und das ist das Grundübel –, dass die Kontrollen der Transporte, sei es von Nutztieren oder von Hundewelpen, zu ineffektiv und ungenügend sind. Da steht eine Tierärztin mit vier Polizisten den ganzen Tag auf der Autobahn, wartet auf einen Tiertransporter, und dann kommt gerade einmal ein Tiertransporter zur Kontrolle vorbei. Das sind vergeudete Ressourcen. Es wäre viel zielführender, diese Kontrollen an den aufgelassenen Grenzübergängen durchzuführen.

Ich bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Gerald Grosz, Kollegin und Kollegen betreffend ver­stärkte Kontrollen gemäß Tiertransportgesetz

 


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