Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 19

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das grundsätzlich nur für den ministeriumsinternen Bereich zuständig wäre, aber weit darüber hinaus kriminalpolizeiliche und sicherheitspolizeiliche Ermittlungen durchge­führt hat, ohne dafür eine gesetzliche Grundlage im Sicherheitspolizeigesetz oder in der Strafprozessordnung zu haben.

Welche sonstige gesetzliche Grundlage – wohlgemerkt: gesetzliche, nicht erlass­mäßige! – hat dieses sogenannte BIA für Ermittlungstätigkeiten über das Ministerium hinausgehend? (Zwischenruf des Abg. Hornek.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Herr Kollege Stadler, dieses Hohe Haus hat erst unlängst für das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung eine gesetzliche Grundlage beschlossen, und diese wird – pro futuro – die Auf­ga­benbereiche der Antikorruptionsarbeit umfassen. (Abg. Mag. Stadler: „Pro futuro!“  Abg. Ing. Westenthaler: Das war aber nicht die Frage! Die Frage war, was das BIA für eine Grundlage hat!) Das BIA wird diesbezüglich in das Bundesamt für Korruptions­bekämpfung überführt. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Ing. Westenthaler: Das heißt, es gibt keine gesetzliche Grundlage des BIA!  ... luftleerer Raum! Rufe und Gegenrufe zwischen BZÖ und ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wie stehen Sie zur Bewaffnung der privaten Sicherheitsdienste, insbesondere zu der Frage – weil das im Moment ja ein Graubereich ist –, ob der Waffengebrauch analog dem Waffengebrauchsgesetz der Exekutive geregelt werden soll?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Ich stehe der Bewaffnung von Sicherheitsdiensten kritisch gegenüber. Wir haben aber ein Waffen­gesetz, in dem der Besitz und das Führen von Waffen geregelt sind, und wenn wir ein neues Sicherheitsdienste-Gesetz bekommen, werden wir das auch dort klar regeln müssen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mayerhofer, bitte.

 


Abgeordneter Leopold Mayerhofer (FPÖ): Guten Morgen! Wird im Zusammenhang mit diesen Sicherheitsdiensten in den Verhandlungen darauf Bedacht genommen, dass es durch die Festlegung von Ausbildungsstandards zu keiner groben Benachteiligung von kleineren Sicherheitsfirmen kommt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Herr Abgeordneter Mayerhofer, ich komme aus dem Mittelstand, und Sie können sicher sein, dass ich genau darauf achten werde, dass keine Monopolisierung zweier oder dreier großer Dienste eintritt, sondern dass jene Gewerbebetriebe, die jetzt schon sehr positiv aktiv arbeiten, auch leben können! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Anfrage 43/M des Herrn Abgeordneten Kößl. – Bitte.

 


Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Bundesminister! Die Exekutive Österreichs ist derzeit – rechtsstaatlich bedingt – in einem hohen Ausmaß mit Verwaltungs­tätig­keiten belastet. Das heißt, dass Polizeibeamte sehr oft im Innendienst verwendet wer-


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