Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 21

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Sicherheit in den Wohnungen und Häusern. Wie viele Posten können jetzt zur Stär­kung der Sicherheit der Bevölkerung in Wien und anderswo vom Büro auf die Straße verlegt werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Es hat die Polizistin­nen und Polizisten immer sehr belastet, wenn sie die gesamte Schreibarbeit nach einem Fall selber durchführen haben müssen, und das können jetzt diese Beamtinnen und Beamten von der Post machen. (Abg. Dr. Moser: Aber wie viele werden jetzt freigestellt für die Streife?)

Die Entlastung von Polizistinnen und Polizisten ist je nach Dienststelle unterschiedlich. Eine Schreibkraft von der Post erlaubt es uns, zwei Polizistinnen und Polizisten sofort wieder auf die Straße zur Kriminalitätsbekämpfung zu schicken; das heißt, dass wir damit eine erhöhte Präsenz vor Ort haben werden. Wenn alle gut eingearbeitet sind, gehe ich einmal davon aus, dass es zumindest 1 : 1, also 600 : 600 sein werden, aber ich glaube, dass das Verhältnis sogar 1 : 2 sein wird. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Herbert, bitte.

 


Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sehr geehrte Frau Innenminister! Ich sehe den Einsatz der Post- und Telekom-Beamten bei der Exekutive etwas differenzierter, denn schon nach wenigen Wochen der faktischen Dienstverwendung von Post- und Tele­kom-Bediensteten bei der Polizei hat sich gezeigt, dass sie aufgrund ihrer äußerst eingeschränkten Verwendungsmöglichkeiten in den Polizeiinspektionen kaum einen Entlastungseffekt für die dort Dienst versehenden Polizistinnen und Polizisten erzielen.

Darüber hinaus gibt es Interpretationsunterschiede hinsichtlich der faktischen Befugnis­se, welche diese Post- und Telekom-Beamten im Zuge ihrer Tätigkeit bei der Polizei haben.

Daher meine Frage: Wie und wo sind die Befugnisse der Bediensteten der Post und Telekom bei der Polizei nun tatsächlich dezidiert geregelt, insbesondere hinsichtlich ihrer Tätigkeit in Bezug auf die Wahrung des Amtsgeheimnisses?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Postbeamtinnen und -beamte können mit dem Amtsgeheimnis gut umgehen, haben mit dem Briefgeheimnis gut umgehen können und können natürlich auch mit dem Dienstgeheimnis gut um­gehen, das bei der Polizei erforderlich ist. Dafür werden sie ausgebildet. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Hagenhofer.)

Sie unterstützen die Polizei administrativ, und bei mir ist angekommen – ich weiß nicht, warum es bei Ihnen etwas anderes war –, dass die Dienststellen durch diese adminis­trative Tätigkeit sehr gut unterstützt werden. Ein Beweis dafür ist, dass sich ständig neue Dienststellen melden, die so eine Unterstützungskraft haben wollen. Wenn dies sozusagen abgerufen wird, dann kann es so schlecht nicht gewesen sein! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Hagenhofer.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Heinzl, bitte.

 


Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Bundesministerin! Ich möchte Sie fragen, ob es weitere Pläne für die Übernahme von Bediensteten aus anderen öffentlichen Bereichen durch die Polizei gibt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesminister, bitte.

 


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