Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 89

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Herbert, Mayerhofer, Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Schaffung des Lehrberufes „Polizeibeamter“ – Einführung des Ausbildungsmodells „Polizeipraktikant“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 5, Bericht des Aus­schusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 57/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die dringende Aufstockung der Grazer Exekutive um zusätzliche 300 Polizisten (434 d.B.) in der 46. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 19. November 2009.

Im Bundesdienst (Öffentlicher Dienst) wurden in den letzten Jahren einschneidende Maßnahmen zur Personalreduktion gesetzt.

Diese Maßnahmen erfolgten aber überwiegend nicht durch Lösung der Dienst­verhältnisse (z.B. Kündigung oder einvernehmliche Beendigung des Dienstvertrages), sondern nahezu ausschließlich über den Weg, jene freigewordenen Planstellen durch den natürlichen personellen Abgang infolge Pensionierung nicht mehr nach zu be­setzen.

Dies bewirkte zwei wesentliche Umstände:

Das Durchschnittsalter im Öffentlichen Dienst stieg kontinuierlich an (von 40,5 Jahre im Jahr 1995 auf 44 Jahre im Jahr 2008), wobei mittlerweile die Altersgruppe der „43- bis 47-jährigen“ die größte Gruppe der öffentlich Bediensteten darstellt.

Der Gesamtstand der „jungen“ Bundesbediensteten (nämlich die Gruppe der 18- bis 29-jährigen) wird ab 2016 dramatisch einbrechen und die bis dahin latente „Über­alterung im Öffentlichen Dienst“ voll einsetzen und damit auch personalpolitisch spür­bar werden (mehr altersbedingte Abgänge als durch Personalaufnahmen kompen­sierbar).

Bis zum Jahr 2020 werden daher bis zu 50.000 Bundesbedienstete in Pension gehen, wobei sich der Verlauf der zu  erwartenden jährlichen Pensionierungen stetig steigend darstellt:

Beginnend mit rund 3.000 Pensionsabgängen wird es im kommenden Jahr eine jährliche Steigerung von bis zu knapp über 5000 Pensionierungen bis zum Jahr 2020 geben.

Eine Berufsgruppe im Bereich des Öffentlichen Dienstes ist davon besonders betrof­fen, nämlich jene der Exekutive.

Hier droht ein Pensionsabgang von bis zu 10.000 Beamten bis zum Jahr 2020, was etwa 35 Prozent des derzeitigen Gesamtpersonals (also aller österreichischen Polizis­tinnen und Polizisten) entspricht.

Dazu kommt, dass bei der Exekutive das Durchschnittsalter rund 42 Jahre beträgt, der Anteil der über 45jährigen bei rund 43 Prozent liegt und der Anteil der Exekutiv­beamten im Alterssegment 36 - 49 Jahre bei über 53 Prozent liegt.

Daraus ergibt sich, dass das durchschnittliche Pensionsalter bei der Exekutive bis 2020 deutlich über dem anderer Berufsgruppen liegt und hier dringende korrigierende Personalsteuerungsmaßnahmen erforderlich sind.

Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit (Anhebung der Pensionsgrenze) für Exekutiv­beamte ist organisationstechnisch und faktisch kaum möglich, weil die berufsbedingte


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