Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 111

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Doch nicht nur die verschwommenen Fronten sind an den schweren Verletzungen des humanitären Völker- und Menschenrechts schuld. Bewusste verbrecherische Handlun­gen gegenüber der Zivilbevölkerung wie Entführungen, sexuelle Gewalt und so weiter sind Teil von Kampfstrategien. Wir haben das heute schon gehört, aber man kann das nicht oft genug sagen: Da speziell Frauen und Kinder von diesen Kampfstrategien betroffen sind, müssen diese auch besonders geschützt werden.

Besonders Personen mit Behinderungen, die ohnehin schwerst benachteiligt sind, haben in Konfliktregionen überhaupt keinen Schutz. Gerade Staaten wie Österreich haben eine moralische Verpflichtung, diesen betroffenen Menschen bei der Konflikt­bewältigung zu helfen. Grundsätzlich sind zwar die Regierungen in den jeweiligen Ländern für den Schutz ihrer Zivilbevölkerung und die Einhaltung der Menschenrechte zuständig, es kommt jedoch auch häufig vor, dass diese nicht über die nötigen Mittel verfügen.

Darum ist es unerlässlich, dass diese Länder finanzielle Unterstützung von anderen Ländern erhalten; doch müssen diese Gelder – und das finde ich sehr wichtig – unbe­dingt auch kontrolliert eingesetzt werden. Auch stehen durch die vorhandenen Emotionen in diesen Regionen oft kompetente Diplomatinnen und Diplomaten für Friedensverhandlungen nicht zur Verfügung. Daher sind auch da die unabhängigen Länder gefordert, unterstützend einzugreifen. Dass Frauen vermehrt in diese Friedens­prozesse aktiv eingebunden werden, sollte an und für sich eine Selbstverständlichkeit sein.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Entschließungsantrag, der unter anderem die Stärkung der Rolle Österreichs als Vermittler beinhaltet, sollte auch gleichzeitig Auftrag für jeden Einzelnen sein, sich im Rahmen seiner jeweiligen Möglichkeiten noch stärker für die Menschen- und Völkerrechte einzusetzen und humanitäre Maßnahmen zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Glaser. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.05.48

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Themen und Diskussionen im Menschenrechts­aus­schuss zeigen immer ein recht interessantes Bild von den ideologischen Positionen der einzelnen Parteien.

Den Grünen ist zum Beispiel immer die Asylgesetzgebung wichtig; das letzte Mal war für sie auch der Iran ein wesentliches Thema. Die Freiheitlichen und das BZÖ kon­zentrieren sich auf die Beneš-Dekrete und auf Südtirol; das letzte Mal war – etwas überraschend – auch China ein wichtiges Thema. (Demonstrativer Beifall des Abg. Lausch.) Ich glaube, dass es wichtig ist, all diese Anliegen und Anträge zu besprechen und zu bereden. Die Frage ist nur immer: Was bewirken wir wirklich damit? Ist es nicht so, dass wir umso leichter darüber reden, je weiter diese Probleme weg sind? (Abg. Weinzinger: Ja!) Was können unsere Anträge und Beschlüsse letztendlich wirklich bewirken?

Letztlich kommen wir immer zum Außenamt, zu unserem Außenminister und sind auf seine Hilfe und Mitarbeit angewiesen. Ich glaube, dass in diesem Fall doch etwas sehr Gutes gelungen ist und dass das österreichische Außenministerium wirklich eine sehr gute und positive Arbeit leistet – denn es geht auch darum, dass wir die notwendigen Verbindungen zu diesen Problemfällen aufrechterhalten.

 


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