Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 118

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Mir ist das nicht nur deshalb zu wenig, weil man sagen kann, na ja, es gibt ja nichts, es ist ja alles in bester Ordnung, sondern es geht mir darum, dass wir damit auch eine gewisse Geringschätzung diesen Menschen gegenüber zum Ausdruck bringen. Es ist nicht alles in Ordnung, auch wenn man das immer wieder gerne von sich behaupten möchte.

Zu Beginn dieses Berichtes steht, die Jahre waren geprägt durch eine Begleitung einer dynamischen Entfaltung der Autonomie Südtirols, die jetzt zum Ausdruck kommt. – Das ist das einfach unrichtig!

Wenn man sich vorstellt, dass im Jahr 1972 das Paket abgeschlossen wurde, und aus der Sicht Italiens eine Übererfüllung dieses Pakets bis zum heutigen Tage durch Italien gemacht wurde, und dieser Position durch Österreich in den letzten 27 Jahren nie widersprochen wurde, dann frage ich mich: Wo ist denn die dynamische Begleitung Österreichs seit 1972 bis heute? – Es gab keine. Es gab deshalb keine, weil Österreich in diesen Verhandlungen nie Ansprechpartner war, sondern nur die Südtiroler selber und damit der Landeshauptmann von Südtirol als Ansprechpartner herangezogen wurde.

Wenn Sie sagen: Es gibt keine Probleme, darf ich Ihnen vier oder fünf aufzählen: es werden von Italien die Finanzmärkte blockiert, es werden von Italien die Kammern und die Kommissionen zur Weiterentwicklung der Autonomie blockiert, es werden die faschistischen Denkmäler bis heute nicht entfernt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, all das war schon Gegenstand in Südtirol im Jahre 2008, Herr Bundesminister, daher hätte das Eingang in diesen Bericht finden müssen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir noch eine kurze Bemer­kung zum folgenden Vorfall: Frau Präsidentin Prammer hat gemeint, sie müsse sich in die ganze Auseinandersetzung der Frage des Selbstbestimmungsrechtes einmengen und einen Kommentar dazu abgeben.

Am 19. August 2009 hat die Frau Präsidentin dem Außenminister Italiens einen Brief geschrieben, in welchem sie mitteilt, dass die Position des Herrn Dr. Graf zum Thema Selbstbestimmung von der Mehrheit des Hohen Hauses nicht getragen wird.

Wissen Sie, was das bedeutet? – Das bedeutet, dass ein Bekenntnis zur Selbstbe­stimmung laut Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, die Eingang fand in die österreichische Rechtsordnung, nach Meinung von Frau Präsidentin Prammer von der Mehrheit dieses Hauses nicht anerkannt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein wirklicher Skandal! Frau Prä­sidentin Prammer hat sich damit, wie Verfassungsrechtler meinen, in sehr bedenklicher Weise in Agenden des Herrn Bundesministers eingemengt und damit den Selbstbe­stimmungsbemühungen in Südtirol und damit der Außenpolitik Österreichs massiven Schaden zugefügt. (Ruf bei der SPÖ: Das ist Schwachsinn!)

Wenn Sie das als „Schwachsinn“ empfinden, dann mag das Ihre Position sein, aber dann bekennen Sie sich entweder nicht zur Rechtsordnung Österreichs oder Sie haben ein angestrengtes Verhältnis dazu. (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Auch das sei Ihnen unbenommen. Von mir wird das auf jeden Fall auf das Schärfste verurteilt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich ersuche den Herrn Außenminister um Aufklärung, wie das verfassungsrechtlich geregelt ist: Wer hat tatsächlich die Repräsentanz Österreich nach außen hin in solchen Fragen wahrzunehmen: der Außenminister oder die Nationalratspräsidentin?

 


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