Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 134

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Antrages wäre, so ist es doch so, dass das Vorhaben, dass die Regierung aufgefordert wird, binnen Halbjahresfrist eine entsprechende Lösung für das Problem vorzu­schla­gen, was hier ausführlich und eingehend beschrieben wurde – da wünsche ich allen toi, toi, toi!, die das leugnen wollen –, jedenfalls einmal etwas Gutes ist.

Man kann sich ja noch anschauen, was vorgelegt wird, aber drängen tut das allemal, und zwar vielleicht nicht nur für bestehende Institute, sondern es drängt auch – darauf komme ich noch zu sprechen, weil das als Thema ja jetzt zugelassen wurde – deshalb, glaube ich, und das ist mindestens so wichtig, weil sich nach dem Jahrestag des Aus­bruchs der größten Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten die Bevölkerung schon erwartet: Was wird eigentlich an Maßnahmen ergriffen seitens der Regierungen? – Wir brauchen ja nicht so zu tun, als ob der Nationalstaat da allein alles richten könnte.

Aber die Herangehensweise, dass durch die spezielle Stellung der Banken im volkswirtschaftlichen System hier ein Sonderrecht zumindest einmal eine Möglichkeit sein könnte, dass man das Problem näher betrachtet, was passiert, wenn Banken in die Gelegenheit kommen, sozusagen auf Moral-Hazard-Tour zu viel Risiko in Kauf zu nehmen, im Wissen, dass am Schluss ohnehin der Steuerzahler zahlt.

Das ist ja das Grundproblem an der Sache, das ist zumindest eine Herangehensweise, die das in der Analyse erkennt. Wir können ja schauen, was die Regierung da – da ja mit dieser Entschließung eine Regierungsvorlage eingefordert wird – an möglichen Lösungswegen sieht. Und dann diskutieren wir es halt.

Aber dass da einmal ein Vorschlag kommt, das ist doch im Interesse jener, die sich bis jetzt überhaupt noch nicht mit Grausen abgewendet haben von der Entwicklung und von der Feststellung, dass zwar wenige Wochen nach Ausbruch dieser Krise alle Kundgebungen und Schwüre von Staatschefs, Regierungen und so weiter gegeben wurden, dann aber relativ wenig geschehen ist.

Insofern kann ich mich diesem Anliegen anschließen. Möglicherweise ist, sollten die Vertreter der Regierungsparteien dieser Fristsetzung zustimmen, auch in einer etwaigen Regierungsvorlage ein vernünftiger Vorschlag drinnen – umso besser. Jedenfalls ist das diskussionswürdig hier im Haus.

Zu den bestehenden Bankenproblemen ist natürlich schon festzuhalten – Herr Kollege Bucher, weil Sie vorhin den Zwischenruf gemacht haben: Schaden ist ja noch keiner entstanden für den Steuerzahler bei der Hypo (Abg. Mag. Stadler: Wird auch nicht!) –: Werden wir sehen. Vorläufig ist es so, dass einmal die Dividendenzahlungen aus­bleiben; logisch. (Abg. Mag. Stadler: Auf den Kaufpreis kompensiert sich das!) Wenn sie plus/minus 8 Prozent bekämen und 4 Prozent Refinanzierungskosten zahlen, ist ja die Rechnung ganz einfach: Wenn zwei Jahre ausfallen, würden zwei Jahre reichen, wenn die Dividendenzahlungen dann wieder einträfen, weil es ja genau die Hälfte ist. Vorläufig kostet es uns aber 4 Prozent von 900 Millionen, denn das steht dort drinnen als Partizipationskapital.

Ob das Wandlungsrecht dann so viel wert ist, ist eine andere Frage. Der Finanz­minister – und das kommt mir gar nicht so verkehrt vor an dieser Stelle – will ja jetzt gar nicht wandeln, denn: In welchen „Pyjama“ würde er sich da hineinverwandeln? Das ist, so glaube ich, schon ein problematisches „Nachtgewand“, was dort vorzufinden ist.

Im Übrigen ist es ja bei der Hypo so gewesen, dass – was der vielgescholtene Banken-Untersuchungsausschuss schon herausarbeiten konnte und andere, die rund um die Hypo Bedenken hatten und Aufklärungsarbeit in den Jahren 2006 und 2007 geleistet haben – viele Probleme vorher schon grundgelegt wurden und die Wirtschaftskrise bestenfalls ein Auslöser für mögliche Dominoeffekte dort ist, aber tragischerweise der dringende Verdacht besteht, dass da auch auf die völlig falschen „Pferde“ in der Bank


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