Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 145

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhaltung des Kreuzes in Europas und Österreichs Klassenzimmern

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 12 Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außenpolitischen Bericht 2008 der Bundesregierung (III-89/436 d.B.) in der 46. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP., am 19. November 2009

Am Dienstag, den 4. November 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Men­schenrechte Kreuze in öffentlichen Schulen für unvereinbar mit dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit erklärt. Grund dafür: Im April 2002 beschwerte sich die Finnin Soile Lautsi, die mit einem Italiener verheiratet ist, am „Instituto comprensivo statale Vittorino da Feltre“, einer staatlichen Mittelschule in Italien, darüber, dass in den Klas­senzimmern ihrer Söhne Kruzifixe hängen. Das sei, so Lautsi, dem Prinzip des Laizis­mus entgegengesetzt, in dem sie ihre Kinder zu erziehen wünscht. Nachdem aber die Schuldirektion die Abhängung der Kreuze verwehrte, beschritt die Finnin den Klagsweg durch alle Instanzen, die sie nationalstaatlich in Italien alle verlor. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gab ihrer Klage, in der sie sich auf Artikel zwei und neun der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beruft, statt. Dort heißt es: „Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.“ Und: „Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.“

Lautsi argumentiert in ihrer Klage, dass das Kreuz vor allem eine religiöse Bedeutung habe, was dazu führen soll, dass ein laizistischer Staat das Kreuz niemandem als Symbol aufbürden dürfe.

Dem entgegen setzt die „Verteidigungslinie“ Italiens, dass das Kreuz neben seiner religiösen Symbolik auch eine ethische Bedeutung habe, weil es auch Prinzipien versinnbildliche, die von Menschen außerhalb des christlichen Glaubens geteilt werden könnten: Gewaltlosigkeit, gleiche Würde aller Menschen, Recht und Teilhabe, Vorzug des Individuums vor dem Kollektiv, Trennung von Politik und Religion, Nächstenliebe bis zum Verzeihen seiner Feinde.

Dem konnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht folgen, und gab – wie bekannt – Lautsi Recht und erkannte ihr eine Entschädigung von € 5000,- durch die Republik Italien zu. Abgesehen davon, dass Italien durch diese Entscheidung nicht gezwungen ist, italienische Gesetze zu ändern und lediglich Sorge vor weiteren Klagen bestehen muss, wird Italien in Berufung gehen und die große Spruchkammer des Gerichtes mit 17 Richtern befassen.

In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll, dass auf der einen Seite im Rahmen des Europarates, auf der anderen Seite im Rahmen der Europäischen Union, wo durch Inkrafttreten der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art.10 dieser „Grundrechtecharta“ ist wortident mit Art. 9 EMRK), eine politische Willenserklärung stattfindet, die neben der religiösen Konnotation des Kreuzes vor allem die ethische-kulturelle Bedeutung des Kreuzes hervorhebt und in Zeiten der überbordenden Islami­sierung Europas das Kreuz in den Klassenzimmern als Symbol gegen den Verlust zentraler europäisch-abendländischer Werte manifestiert.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 


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