Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 162

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beseitigung der Pensionsprivilegien in der Oesterreichischen Nationalbank

eingebracht in der 46. Sitzung des Nationalrates am 19.11.2009 im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (394 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden (429 d.B.)

Bereits im Jänner 1996 wurde von Abg. Dolinschek und Kollegen im Sinne der Beseitigung von Privilegien in der Österreichischen Nationalbank ein Entschließungs­antrag mit der Zielsetzung eingebracht, „durch geeignete gesetzgeberische Maßnah­men eine Harmonisierung der Pensionssysteme dadurch zu erreichen, dass das Pensionsrecht des ASVG auch auf die Bediensteten der OeNB anzuwenden ist.“ 

Die in der Folge von der OeNB selbst in Angriff genommene „Pensionsreform“ milderte die damals bestehenden Regelungen (35 Jahre Arbeit bzw. Vollendung des 55 Lebensjahres = Pension in Höhe von 85 % des Letztbezuges) lediglich rudimentär bzw. änderte nichts am Umstand, dass OeNB-Mitarbeiter gegenüber ASVG-Pen­sionisten nach wie vor große Vorteile genießen. Diese Tatsache hat den Rechnungs­hof in einem entsprechenden Prüfbericht (Reihe Bund 2006/9 Bd.3 (Österreichische Nationalbank; Pensionsvorsorge) zu folgender Kritik veranlasst: 

„Die OeNB führte () für die ab 1. Mai 1998 aufgenommenen Dienstnehmer ein beitragsorientiertes Pensionskassenmodell ein. Dieses orientierte sich an den für die OeNB Dienstnehmer schon zuvor bestehenden günstigen Rahmenbedingungen. Dadurch blieb die erhebliche Besserstellung des neuen Pensionssystems der OeNB gegenüber dem ASVG-System weiterhin bestehen.“

Mit der im Jahr 1998 eingeführten neuen Dienstordnung wurde für neu eintretende Mitarbeiter ein sogenannter Schlusspensionskassenbeitrag eingerichtet. „Er sorgt dafür, dass Mitarbeiter auch in Zukunft mit bis zu 80 % des Letztbezugs in Pension gehen,“ so der Rechnungshofpräsident gegenüber der Tageszeitung Kurier vom 23.02.2008.

Diese Pensionsprivilegien spiegeln sich unverändert noch heute eindrucksvoll in der Höhe der Brutto-Durchschnittspensionen der OeNB wider, die bei rund 75.000 Euro liegen (Quelle: APA-Meldung Nr. 176 vom 2009-11-15/13:05). Durch das lukrative Pensionssystem entstehen letztlich Nachteile für die Steuerzahler, denn – so der Rechnungshof – beeinträchtigt jede Zahlung den Gewinn der Nationalbank und damit die Höhe der Gewinnausschüttung an den Bund und dadurch wiederum dessen Budget.

Bemerkenswerterweise hat sich nun auch der ÖVP-Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka dieser BZÖ-Forderung angeschlossen und angekündigt, dass die OeNB-Pensionen in der nächsten Sitzung zur Verwaltungsreform am 09.12.2009 auf der Tagesordnung stünden. 

Im Sinne einer raschen Harmonisierung der Pensionssysteme und einer Beseitigung der OeNB-Pensionsprivilegien stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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