Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 161

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Oesterreichischen Nationalbank werden im Durchschnitt – sage und schreibe – 6 200 € an Pension pro Monat ausbezahlt – im Durchschnitt. Wenn man weiß, dass die ASVG-Durchschnittspension unter 1 000 € liegt, die Höchstpension bei 2 600 €, dann sieht man, dass hier einiges in die falsche Richtung läuft.

Herr Staatssekretär Lopatka hat das auch schon erkannt und angekündigt, hier einiges ändern zu wollen. Wir hören immer wieder – speziell von den Regierungsparteien –, dass Privilegien abgeschafft werden, dass hier etwas geschehen wird. Aber es ge­schieht leider nichts. In den letzten Jahrzehnten hat der Rechnungshof – ich bin froh, dass Herr Präsident Dr. Moser heute auch hier ist – immer wieder angeprangert, dass es Privilegien gibt, die nicht abgeschafft werden.

Ganz im Gegenteil: Hier wird nichts getan! Und Herr Lopatka hat im Ausschuss lakonisch berichtet, dass man bei der Telekom mit 54 Jahren, bei der Post mit 53 und bei den ÖBB mit 51 Jahren in Pension geht. Im Durchschnitt! – Schauen wir uns das an! Wenn bei den ÖBB im Durchschnitt mit 51 Jahren in Pension gegangen wird, heißt das, dass für jeden, der im Alter von 65 geht, einer mit 35 gehen muss. Das ist eine einfache Rechnung. Wenn der Durchschnitt 51 ist und einer mit 65 geht, dann gibt es einen, der mit 35 Jahren geht.

Jetzt frage ich mich, wie man das einem Normalsterblichen, der im Alter von 63 oder 64 Jahren noch arbeitet, erklären soll, dass es bei den ÖBB offensichtlich Menschen gibt, die mit 35 Jahren in Pension gehen. Deshalb müssen wir, Herr Staatssekretär, anfangen, Spielregeln zu schaffen, die für alle akzeptabel, fair und zumutbar sind. Es darf keinen Unterschied machen, ob man in einem Staatsbetrieb oder einem staats­nahen Betrieb mit Parteieinfluss arbeitet oder in der freien Wirtschaft. Das darf keinen Unterschied machen.

Es ist auch niemandem zu erklären, warum jemand eine sechs Mal so hohe Pension bekommt wie ein anderer – das ist niemandem zu erklären! –, und das Ganze vor dem Hintergrund, dass es im Pensionssystem ja ohnehin hinten und vorne nicht reicht. Das heißt, diese Privilegien sind abzuschaffen – auch mit einer Verfassungsmehrheit!; das sage ich ganz offen. Wenn es notwendig ist, die Verfassung zu ändern, um solche Privilegien abzuschaffen, sind wir die ersten, die dafür sind. Und ich bin überzeugt, dass auch die FPÖ und die Grünen zustimmen würden, wenn es notwendig sein sollte, die Verfassung zu ändern, um diese Privilegien endgültig abzustellen. (Abg. Krainer: Ich habe gedacht, es gibt keine Zweidrittelmehrheit!)

Da würden wir eine Ausnahme machen. Es stimmt, wir haben gesagt, wir stimmen bei Zweidrittelmaterien nicht mehr zu, aber in diesem Fall machen wir eine Ausnahme, weil es wirklich etwas Sinnvolles ist, etwas, das der Fairness zugutekommt und unser System langfristig erhalten wird.

Wenn Sie von der ÖVP es also ernst meinen, dann machen Sie einen Gesetzes­vorschlag, die Verfassung entsprechend zu ändern, um diese Privilegien abzuschaffen, und wir sind die ersten, die zustimmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

16.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, auch ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Ver­hand­lung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite