Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 184

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mal die SPÖ und deren Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter loben. Das kommt selten vor, aber heute gibt es allen Grund dazu. Wenn man den „Kurier“ von morgen liest, sieht man, dass nun, nachdem sich der frühere Minister Bartenstein für Ladungen von Ministern in den U-Ausschuss ausgesprochen hat, auch die Front bei der SPÖ bröckelt. Geschäftsführer Kräuter erklärt im morgigen „Kurier“, dass er sich das durchaus vorstellen könne und verweist darauf, dass auch in früheren Ausschüssen Minister immer wieder geladen worden sind.

Genauso ist es, Herr Bundesgeschäftsführer! Das heißt noch einmal, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP: Heben Sie die Blockade im Untersuchungsausschuss auf und lassen Sie parlamentarische Kontrolle zu! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Es wird sich nicht mehr vermeiden lassen, dass auch Minister in den Untersuchungsausschuss kommen! Ich wette schon darauf!)

Jetzt aber zum Registerzählungsgesetz, bei dem es ja auch im Ausschuss zwei große Streitpunkte gegeben hat. Der erste Streitpunkt sind vorgesehene Änderungen im Bundesstatistikgesetz. Die wesentlichste Änderung der großen Koalition besteht darin, dass man vorgehabt hat, die bisherige Verpflichtung, dass sämtliche aus öffent­lichen Mitteln finanzierte Statistiken veröffentlicht werden müssen, massiv einzuschrän­ken. Das hätte dazu geführt, dass die Öffentlichkeit, die Medien, die Presse nicht mehr Zugang zu den Statistiken von Bundeseinrichtungen gehabt hätten. Damit wäre auch die Pressefreiheit beziehungsweise die Informationsfreiheit massiv eingeschränkt worden.

Dazu hat es im Ausschuss intensive Diskussionen gegeben. Die Kollegen von SPÖ und ÖVP haben sich dann doch bereit erklärt, sich das anzuschauen, und haben jetzt auch durch die Abgeordneten Wittmann und Molterer einen entsprechenden Abän­derungsantrag eingebracht, den wir vorliegen haben.

Dazu muss ich gleich sagen, dass es seitens des BZÖ trotz dieses Abänderungs­antrags dennoch keine Zustimmung geben wird, weil Sie sich auch in diesem Abän­derungsantrag wieder ein Hintertürchen offen lassen. Sie nehmen zwar die Änderung vor, dass Sie sagen, dass alles veröffentlicht werden muss, aber dann kommt auch schon wieder das Hintertürchen: sofern durch Bundesgesetz oder Rechtsakt oder Staatsvertrag nicht anders bestimmt. Das heißt, Sie wollen mit diesem Zusatz diese Veröffentlichungspflicht wieder umgehen. Darauf fallen wir nicht hinein und werden daher auch diesem Antrag nicht zustimmen.

Ebenso werden wir dem Registerzählungsgesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen wegen des zweiten Streitpunktes, auf den ich jetzt zu sprechen komme und der für die Kärntnerinnen und Kärntner ganz besonders wichtig ist, weil das Register­zählungsgesetz auch sehr viel mit der Kärntner Ortstafelfrage, die aktuell auch aufgrund eines neu zu fassenden Volksgruppengesetzes wieder heftiger diskutiert wird, zu tun hat und massive Auswirkungen darauf hat. Warum? – Weil die für die Bestimmung der Anzahl der zweisprachigen Ortstafeln vorausgesetzte Erhebung der Stärke der Minderheit im Registerzählungsgesetz geregelt ist, und zwar in der Form, dass im § 1 Absatz 3 geschrieben steht, dass bei Bedarf eine Umgangssprachen­erhebung möglich ist.

Wir haben immer darauf verwiesen, auch der Verfassungsgerichtshof hat darauf verwiesen und auch der Europäische Rat, dass diese Erhebung der Umgangssprache nicht das geeignete Mittel ist, um die tatsächliche Stärke der slowenischen Minderheit in Kärnten festzustellen, weil sie nur vergröbertes statistisches Zahlenmaterial als Ergebnis hat.

Ich habe da so ein Volkszählungsergebnis mit aus dem Jahr 1951, vom 1. Juni, aus dem man das auch sehr schön herauslesen kann. (Der Redner hält ein Schriftstück in


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