Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 185

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die Höhe.) Es wird also nach der Umgangssprache gefragt. Das Problem dabei ist, dass jede Person, die angibt, sowohl Slowenisch als auch Deutsch als Umgangs­sprache zu haben, automatisch der slowenischen Volksgruppe zugerechnet wird. Das widerspricht dem Bekenntnis, dass es jeder Person freistehen soll, zu welcher Volksgruppe sie sich zugehörig fühlt, und das führt auch dazu, dass man zu falschen Zahlen kommt, nämlich zu einem viel höheren Minderheitenanteil, als es ihn in Kärnten tatsächlich gibt.

Das ist ein wesentlicher Grund dafür, warum wir bis heute in Kärnten diesen Ortstafel­konflikt haben. Viele sagen natürlich, dass es nicht zulässig sein kann, dass sie, ohne dass sie gefragt werden, automatisch der slowenischen Volksgruppe zugerechnet werden. (Beifall beim BZÖ.)

Daher ist auch unsere Forderung – diese Forderung teilt auch die FPÖ; es gibt dazu eigentlich gleichlautende Anträge, die wir immer wieder im Zuge der Neufassung des Registerzählungsgesetzes eingebracht haben –, dass man im § 1 Absatz 3 auch die Möglichkeit einfügt, dass die zuständige Bundesregierung eine geheime Erhebung der Muttersprache mit Erhebung der Volksgruppenzugehörigkeit ermöglicht.

Nur eine geheime Erhebung der Muttersprache stellt auch nach den europäischen Bestim­mungen, nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minder­heiten tatsächlich sicher und ist eine Garantie dafür, dass wir die richtige Grundlage, die tatsächliche Anzahl von Angehörigen der slowenischen Minderheit in Kärnten, aber auch in anderen Bundesländern erheben und damit auch die tatsächliche Zahl der aufzustellenden zweisprachigen Ortstafeln regeln können.

Solange diese geheime Erhebung der Muttersprache nicht möglich ist, ist auch eine Lösung der Ortstafelfrage nicht möglich. Das geht auch an Ihre Adresse, Herr Staats­sekretär Lopatka! Das ist die eindeutige Position Kärntens. Es muss eine Minderheiten­feststellung geben, bevor wir über weitere zweisprachige Ortstafeln diskutieren. Würde man eine solche geheime Erhebung der Muttersprache durchführen, und darum wehren sich ja auch die Vertreter der SPÖ, der ÖVP, aber auch der Volksgruppen so vehement gegen diese geheime Erhebung, würde diese zutage fördern, dass wir bei Weitem nicht jene Anzahl an slowenischsprachigen MitbürgerInnen im Südkärntner Raum haben, wie es derzeit auf Basis der Volkszählungsergebnisse zu sein scheint.

In weiterer Folge würde das natürlich heißen, dass wir nicht mehr zweisprachige Ortstafeln in Kärnten aufstellen, sondern einige abbauen müssten. Das führt wiederum dazu, dass die Volksgruppe einen Bestandschutz für bestehende Ortstafeln fordert. Man sieht also auch, wie komplex und sensibel diese Thematik ist.

Daher hätten wir uns auch gemeinsam mit der FPÖ – ich glaube, ich kann das sagen – gewünscht, dass dieser Zusatz im Registerzählungsgesetz § 1 Absatz 3 kommt, damit die geheime Erhebung der Muttersprache möglich wird. Das ist ja nichts Verwerfliches, nichts Unanständiges, sondern durchaus auch europaweit üblich und auch vom Euro­parat empfohlen. Warum Sie sich dem so verweigern, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, ist nicht ganz nachvollziehbar, aber das werden Sie schon wissen. Vielleicht kann auch der Herr Staatssekretär eine Antwort darauf geben, wenn er heute eine Wortmeldung dazu abgibt.

Wie schon gesagt, das Fehlen dieser Möglichkeit und die davor angeführten Ände­rungen beim Bundesstatistikgesetz führen dazu, dass das BZÖ dieser Änderung des Registerzählungsgesetzes und dem Abänderungsantrag der großen Koalition keine Zustimmung erteilen kann. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

18.21

 


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