Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 186

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


18.21.24

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich einige Punkte zur Änderung des Statistikgesetzes sagen. Einige der Änderungen des Regis­ter­zählungsgesetzes werden notwendig durch eine europäische Verordnung, die ab dem Jahr 2011 alle zehn Jahre eine Erhebung erfordert. Und wir müssen das in diesem Gesetz anpassen.

Wir haben aufgrund europäischer Vorschriften auch die Verpflichtung übernommen, die Energieausweise statistisch zu erfassen, und das wird mit diesem Gesetz auch getan, sodass wir einen Gesamtenergieeffizienzausweis erhalten. Ich glaube, es ist höchst an der Zeit dafür.

Hinsichtlich eines weiteren Ziels des Regierungsprogramms von 2008 bis 2013 möchte ich festhalten, dass die Verfahrensabläufe zwischen Behörden und Unternehmen weit­gehend elektronisch durchgeführt werden sollen beziehungsweise abzuwickeln sind. Dazu gibt es ein Unternehmerserviceportalgesetz, das in Ausarbeitung ist. Es handelt sich dabei um die Einrichtung eines Unternehmensserviceportals, und für ein solches brauche ich natürlich auch die Erhebung der statistischen Grundlagen der Angaben, sodass das im Bundesministerium für Finanzen eingerichtet werden kann. Für die Funktionsfähigkeit ist die Erhebung von Identitätsdaten notwendig, und es ist eine Serviceleistung, die dem elektronischen Zeitalter angepasst ist.

Zwei weitere Anmerkungen: Es ist in diesem Gesetz auch vorgesehen, dass man eine Kostenschätzung vornehmen soll, wenn sich der Statistikrat eine Statistik wünscht. Ich halte das für sehr zweckdienlich, damit man auch weiß, was es kostet, wenn man sich etwas anschafft, dass man auch weiß, welche Ausgaben das mit sich bringt. Ich halte das für eine Grundlage jeder Entscheidung.

Im Zuge der Diskussion im Verfassungsausschuss hat sich ergeben, dass einer der Hauptkritikpunkte die Nichtveröffentlichung von vertraglichen Statistiken war. Da sind sowohl von einigen Abgeordneten der ÖVP als auch von Abgeordneten der Oppo­sitions­parteien Einwände gekommen. Wir haben dem Rechnung getragen. Ich halte es auch für vernünftig, dass, wenn man schon durch Ministerien Statistiken erhebt, auch wenn sie vertraglich sind, diese dann auch veröffentlicht werden sollen, wenn auch mit einer zeitlichen Versetzung, um dem Urheber der Statistik einen Vorsprung einzu­räumen. Das halte ich für vernünftig, und das beinhaltet unser Abänderungsantrag.

Zum Vorwurf, dass wir das wieder eingeschränkt hätten: Das ist die Formulierung des alten Gesetzes. Die bleibt drinnen, die wird nicht verändert. Das ist jetzt schon gelten­des Recht. Das ist nicht neu, sondern das ist eine Bezugnahme, dass wir uns eben nach Staatsverträgen und anderen rechtlichen Regelungen richten müssen. Das ist keine Neuerung dieses Gesetzes, sondern das ist eigentlich eine Fortschreibung der alten Rechtslage.

Zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit dem kärntenspezifischen Thema (Abg. Petzner: Sagen Sie besser nichts, denn da kennen Sie sich nicht aus!): Ich frage mich, warum man das nicht auf Ebene der Landesstatistik erhebt. Es wird immer wieder dem Bund der Vorwurf gemacht, der Bund in die Pflicht genommen, das zu erheben. Es steht doch der Landesstatistik vollkommen frei, das zu machen. Warum tun Sie es denn nicht, wenn Sie sich das so sehr wünschen? (Abg. Petzner: Weil das bundes­gesetzlich nicht möglich ist!) Sie haben dort das Sagen und machen es nicht! Ich frage mich: Warum machen Sie es nicht? Es wäre ganz einfach. (Abg. Petzner: Das bedarf einer bundesgesetzlichen Regelung!)

 


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