Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 187

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Erheben Sie es doch über die Landesstatistik, aber machen Sie nicht permanent dem Bund Vorwürfe für etwas, für das er nicht verantwortlich ist und das wir auch nicht wollen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dolinschek: Es braucht ein Bundesgesetz!)

18.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


18.25.37

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte BesucherInnen zu später Stunde! Wir werden die Vorlage ablehnen. Ich möch­te aber zu Beginn trotzdem die positiven Aspekte hervorheben und dann erst zur Be­grün­dung unserer Ablehnung kommen.

Positiv, und das hat Kollege Wittmann schon erwähnt, ist die Ergänzung der Daten im Wohnungs- und Gebäuderegister zur Energieeffizienz. Das ist sicher eine gute Sache. Positiv ist auch, dass jetzt ein Abänderungsantrag vorliegt, und diesem werden wir auch zustimmen, der das ursprüngliche Vorhaben, nämlich die Veröffentlichungen einzuschränken, wieder zurücknimmt. Es war auch nicht wirklich nachzuvollziehen, von welchem Geist dieses ursprüngliche Vorhaben, Statistiken bestimmter Sorte nicht mehr zu veröffentlichen, getragen war. Umso mehr freuen wir uns, dass offensichtlich der andere Geist hier gesiegt hat und dass gleichzeitig in diesem Abänderungsantrag auch eine Klarstellung enthalten ist, die in der letzten Fassung oder in der bisherigen Form noch nicht so deutlich war, aber eigentlich den Status quo darstellt.

Nicht legistisch, aber tatsächlich stellt sich natürlich die Frage bei den Vertrags­statis­tiken, die dann zwei Monate später veröffentlicht werden sollen, wie denn das mit der zentralen Veröffentlichung ist, wenn die Vertragspartner sie nicht veröffentlicht haben. Hier kann man dann unter Umständen eine Vielzahl an verschiedenen Orten vorfinden, an denen Statistiken veröffentlicht werden, und das könnte unübersichtlich werden. Das können wir aber noch abwarten.

Dass wir nicht zustimmen können, hat eine Reihe von datenschutzrechtlichen Prob­lemen zur Grundlage. Am Beispiel der Volkszählung: Hier kommt ja nicht mehr der früher eingesetzte Fragebogen zum Einsatz, sondern es werden Daten aus verschie­denen Verwaltungsregistern abgefragt, durchaus personenbezogene Daten aus ver­schie­denen Registern. Wenn es zur Divergenz verschiedener Daten zu einer Person kommt, dann wird diese Divergenz in diesen Verwaltungsregistern berichtigt, ohne die Personen zu informieren beziehungsweise ohne sich bei diesen Personen rückzu­versichern. Das kann natürlich zu seltsamen Blüten führen.

Des Weiteren wird hier in verschiedenen Formen eine Vermischung zwischen Verwal­tungsdaten und statistischen Daten vorgenommen, ein No-No in der europäischen Statistik-Szene. Diverse Interessensvertretungen und ExpertInnen haben auch darauf hingewiesen: Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer. Die haben übrigens auch auf das Problem der unterbleibenden Veröffentlichung hingewiesen, das ja beseitigt wurde. Diese Kritik hingegen wurde nicht aufgenommen. So wird es dazu kommen, dass wir auf der einen Seite statistische, auf der anderen Seite Verwaltungsdaten haben. Damit wird hier wirklich etwas unternommen, das in der europäischen statistischen Szene sonst nicht getan wird, nämlich dass statistische Daten zu Verwaltungszwecken ver­wendet werden.

Spannend ist der Abänderungsantrag in einem Detail, nämlich in der Begründung. Hier wird nämlich zu einem Punkt, der gar nicht abgeändert wird, eine Feststellung getrof­fen. Welche Rechtsform dies hat, wissen wir nicht. Vielleicht kann der Herr Staats­sekretär, sollte er sich zu Wort melden, oder auch jemand anderer dies aufklären. Das


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