Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 183

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Wir kommen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2008 samt Titel und Eingang in 428 der Beilagen.

Wenn Sie für diesen Gesetzentwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmen, bitte um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2009, das Bundesfinanzgesetz 2010 sowie das Bundes­gesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2009 bis 2012 und das Bundes­finanz­rahmengesetz 2010 bis 2013 erlassen werden, geändert werden, samt Titel und Eingang in 429 der Beilagen.

Wenn Sie für diesen Gesetzentwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung der Pensionsprivilegien der Oesterreichischen Nationalbank.

Wenn Sie für diesen Entschließungsantrag sind, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

18.13.0019. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (320 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz, das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister, das Bundesstatistikgesetz 2000 und das E-Government-Gesetz geändert werden (419 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 276/A der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz (RegZG), BGBl. I Nr. 33/2006 i.d.g.F., geändert wird (420 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 und 20 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Eine Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


18.13.47

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf das Registerzählungsgesetz konkret eingehe, möchte ich noch kurz ein-


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