Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 203

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zuhaben. Mit dem heutigen Beschluss wird das in Zukunft möglich sein. Und dafür sei allen, die dazu beigetragen haben, recht herzlich gedankt. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat schon verschiedenste Ansätze und Anläufe gegeben. Ich erinnere an den Kulturlehrpfad für behinderte Menschen in Inns­bruck. Ich selber habe im Linzer Gemeinderat einen Antrag eingebracht, um es behin­derten Menschen zu ermöglichen, an den Aktivitäten im Rahmen der Kulturhauptstadt Linz 2009 teilzuhaben, und wir haben bereits im August dieses Jahres die Möglichkeit gehabt, die ersten Teile eines Behindertenlehrpfades zu eröffnen.

Wenn es jetzt aufgrund der Interventionen des Belvedere „AndersSehen“ noch gelungen ist, den Bund dazu zu bewegen, auch noch in diesen Bereichen tätig zu werden und die Ergebnisse dann auch möglichst umzusetzen, dann soll es mir recht sein, dann habe ich ein gutes Gefühl, dass es da einen guten Beginn geben kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum anderen Antrag betreffend die Mög­lichkeit, unser eigenes Kulturgut besser zu schützen, sei erwähnt, dass es wirklich eine Schande ist, dass wir seit 1970 die UNESCO-Konvention nicht unterzeichnet haben. Frau Kollegin Ablinger, wenn Sie mir sagen, dass es derzeit so viele Verordnungen und Richtlinien gibt, die unser Kulturgut schützen, dann verstehe ich Ihre zweite Rede nicht, in der Sie sagen, dass es ja schon einen Versuch gibt, den die Frau Bundes­minister Schmied an die Frau Bundesministerin Bandion-Ortner herangetragen hat, genau auf der Grundlage dieser UNESCO-Konvention ein Gesetz für Österreich zu ent­werfen.  Also kann doch nicht alles so rosa sein, wie Sie meinen, denn ansonsten wäre ja dieser Gesetzentwurf nicht notwendig!

Ich darf Ihnen sagen, solange es in Österreich so ist, dass beim Diebstahl einer Bohr­maschine die gleichen rechtlichen Konsequenzen drohen, wie wenn man eine Madon­na aus dem 15. Jahrhundert aus einer Kirche stiehlt, ist mit dem Rechtsempfinden der sozialdemokratischen Fraktion vielleicht doch das eine oder andere wirklich nicht ganz in Ordnung. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitliche machen da nämlich schon ganz entschieden einen Unterschied, weil wir meinen, dass da schon ein Unterschied bestehen muss auch zum Schutz unse­res eigenen Landes und unseres Kulturgutes, wie ich meine.

Darum bin ich auch davon überzeugt, dass es notwendig sein wird  auch wenn Ihnen das nicht so gefällt, aber ich bin der Meinung, dass das nächste Jahr, 2010, ein gutes Jahr sein wird –, nach 40 Jahren diese Konvention im Namen Österreichs zu unter­fertigen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Markowitz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.21.12

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Bun­desministerin! Hohes Haus! Wir Österreicher definieren uns über unsere äußerst vielfältige Kultur. Österreich ist ein Kulturland, was beispielsweise den bildnerischen wie auch den plastischen Bereich betrifft. Plastische Kunstwerke können und sollen auch blinden und sehbehinderten Menschen nähergebracht werden, damit sie diese erleben und „erspüren“ können. (Beifall beim BZÖ.)

Der zur Debatte stehende Antrag geht daher absolut in die richtige Richtung und ist unterstützenswert. Die Einrichtung „AndersSehen“ kann man nur befürworten. Sie hat Vorbildcharakter, das steht außer Zweifel. Im Rahmen der Kulturhauptstadt Linz 2009


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