Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 202

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Richtlinie stellt sicher, dass gestohlene oder anderweitig unrechtmäßig ins Ausland verbrachte Kulturgüter dann auch ins Herkunftsland zurückgebracht werden.

Das, was wir jetzt in Angriff nehmen werden beziehungsweise was auch die Frau Bundesminister im Ausschuss schon angekündigt hat, ist, die UNESCO-Konvention, die wir 1970 nicht ratifiziert haben, nun ins Gesetz einfließen zu lassen. Wir haben in Summe ein sehr strenges Denkmalschutzgesetz ein strengeres, als es die Schweiz hat –, und insofern sind wir der Meinung, dass der Schutz der Kulturgüter in Österreich sehr wohl gegeben ist. (Abg. Neubauer: Aber der Denkmalschutz hat ja mit der UNESCO-Konvention überhaupt nichts zu tun!)

Ich möchte aber abschließend auch noch kurz erwähnen, dass ich sehr froh darüber bin, dass wir mit Zustimmung aller Parteien einen Antrag diskutiert haben und letzt­endlich auch einbringen konnten, der die Unterstützung von Seh- und Hörbehinderten zum Inhalt hat, weil es uns ein großes Anliegen ist, seh- und hörbehinderte Menschen einfach auch vermehrt am kulturellen Leben teilhaben zu lassen.

Wir haben uns auch seitens der Bundesregierung darauf verständigt ich verweise auf das Regierungsprogramm –, dass uns die Förderung kultureller Partizipation und die Entwicklung neuer Formen der Kulturvermittlung wichtig sind. Das gilt es jetzt umzu­setzen. Insofern ist die Frau Bundesminister auch aufgefordert, zu überlegen und Konzepte zu entwickeln, wie man verstärkt Vermittlungsprogramme für Menschen mit Behinderungen entwickeln kann, wie die aussehen könnten und wie man diese letzt­endlich auch umsetzen kann, denn darum geht es eigentlich. Wir werden sie jeden­falls dabei unterstützen.

Und da wir wissen, dass Frau Bundesministerin Schmied gerade die Kulturvermittlung ein wichtiges Anliegen ist, glaube ich, dass sie mit ihrem Team auch sehr vehement dahinter sein wird. Insofern ist es positiv, dass alle Parteien dieses Anliegen mittragen. Und ich glaube, gerade angesichts der Geschehnisse der letzten Tage, die ich ein­gangs angesprochen habe, sind wir kulturpolitisch momentan auf einem sehr guten Weg. Ich möchte abschließend noch einmal sehr herzlich gratulieren. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Fuhrmann reicht Bundesministerin Dr. Schmied die Hand.)

19.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.16.51

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich weiß nicht, irgendwie ist mir vorgekommen, Frau Kollegin Fuhrmann hat die falsche Rede mitgehabt, denn der Kulturbericht war heute eigentlich gar nicht auf der Tagesordnung. Und die UNESCO-Konvention mit anderen Themen als mit der Erhaltung des eigenen Kulturgutes und mit Bestimmungen betreffend die Ein- und Ausfuhr von Raubgut zu verbinden, ist auch nicht so gut gelungen, wie man das von einem Mitglied des Kulturausschusses eigentlich erwarten dürfte. (Abg. Amon: So einen weiten Bogen kann nicht jeder spannen!)

Sei es, wie es sei, Tatsache ist, dass ich mich sehr freue und meiner Freude darüber auch Ausdruck verleihen möchte, dass es mit dem Beschluss in Tagesord­nungs­punkt 21 gelungen ist, sehr vielen Menschen in Österreich für die Zukunft etwas Gutes zu tun.

Das muss auch einmal gesagt sein: Wenn 400 000 Menschen in Österreich leben, die eine Sehbeeinträchtigung oder andere Beeinträchtigungen haben, dann muss man sich dafür einsetzen, dass es diese Menschen, wenn es bisher nicht möglich war, durch die Politik ermöglicht bekommen, täglich auch am kulturpolitischen Leben teil-


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