Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 206

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Die Albertina ist als ganzes Haus barrierefrei. Alle vier Ausstellungsebenen sind für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich.

Im Technischen Museum und im MUMOK gibt es Guides mit Gebärdensprache – die Dolmetscher sind dabei auf Video zu sehen –, und unter dem Motto „Angreifen, Be­greifen“ können blinde Menschen Ausstellungsobjekte mit Handschuhen auch mit den Händen erfassen.

Ich denke, wir sind auf einem guten Weg, und der heutige Fünf-Parteien-Antrag wird noch zu weiteren Verbesserungen für eine bedürfnisgerechte Vermittlung für die Teil­habe von Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen am kulturellen Leben führen.

Ich ersuche die Frau Ministerin heute, auch in der Museumsordnung die Belange von Menschen mit Behinderung explizit im § 2 festzuschreiben, und bin überzeugt davon, dass das gelingen wird, weil die Kulturvermittlung, die Kunstvermittlung unserer Frau Ministerin ein ganz besonderes Anliegen ist.

Abschließend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass das künstlerische Schaffen von behinderten Menschen auch als solches Anerkennung finden und nicht nur als Therapie abgetan werden soll, weil Kunst und Kultur für Menschen mit intellektueller Behinderung ebenso Ausdrucks­möglichkeit und Entwicklungsterrain sind.

Wenn Sie schon einmal eine Ausstellung gesehen oder ein Konzert von Menschen mit Behinderungen besucht haben, dann wissen Sie, wovon ich spreche. Es steckt ein unheimlich großes künstlerisches Potential in diesen Menschen. Sie haben eine unheimliche Ausdrucksstärke. Wir sollten dies auch erkennen, anerkennen, sehen und fördern. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. Ebenfalls 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


19.30.19

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bun­desminister! Hohes Haus! In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es im Artikel 27: „Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzu­nehmen.“

Ich begrüße daher den neuen ORF-Programmauftrag zur Barrierefreiheit, wie er im Entwurf zum neuen ORF-Gesetz verankert ist.

Blinde und sehbehinderte Menschen haben das gleiche Recht, ein erfülltes, abwechs­lungsreiches Leben zu führen, wie jeder sehende Mensch – auch im Bereich Kultur und Kunst. Alles, was dazu nötig ist, ist die richtige begleitende Unterstützung.

Wie kann begleitende Unterstützung funktionieren? – Im ORF etwa durch Erklärungs­hilfen im Zweikanalton, in Museen dadurch, dass Kunstwerke, auch Gemälde, ertastet werden können. In Baden-Baden gibt es da ein interessantes Modell, ein dreidimen­sionales Holzmodell von berühmten Gemälden.

Kunst für alle erlebbar zu machen, das ist gerade in einem Kulturland wie Österreich ein wichtiges Ziel, so meine ich. Für mich stellt sich dabei aber die Frage: Wie weit sind diese wunderbaren Kultureinrichtungen für alle Menschen in Österreich zugänglich, auch für ältere Menschen, auch für Menschen mit Gehbehinderungen? Kunst erfassen, lebenslanges Lernen: Das wollen auch viele ältere Menschen. Daher brauchen wir einen barrierefreien Zugang zu Museen und zu Kultureinrichtungen.

 


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