Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 212

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 455 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 66.)

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 456 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

19.51.5523. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Antrag 420/A(E) der Abgeordneten Hermann Krist, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Anti-Dopingbestimmungen und über den

Antrag 421/A(E) der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Herbert Kickl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Evaluierung und Weiterentwicklung der Anti-Dopingbestimmungen (422 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Krist. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


19.52.40

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Sportminister! Hohes Haus! Unser gemeinsames Vorhaben, das Anti-Doping-Bundes­gesetz 2007 durch Evaluierung und Weiterentwicklung zu ändern, macht mit dem heutigen Tag einen großen Schritt in Richtung Finale, in Richtung Gültigkeitstermin 1. Jänner 2010, aber vor allem auch in Richtung Rechtswirksamkeit vor den Olympi­schen Winterspielen in Vancouver.

Es war allen Beteiligten im Sportausschuss und im Sport-Unterausschuss immer ein wichtiges Anliegen, im Anti-Doping-Gesetz die Sportler und den Sport nicht generell zu kriminalisieren, aber jedenfalls eine Aktualisierung, eine Präzisierung und eine Verbes­serung zu erreichen. – Ich denke, mit der von uns gewählten Vorgangsweise, in einem Sport-Unterausschuss Expertinnen aus allen relevanten Bereichen des Sports, der Medizin, der Beamtenschaft und der Politik zu hören, wurde ein sehr sinnvoller Weg beschritten.

In 17 Punkten wird das Anti-Doping-Bundesgesetz jetzt geändert: von intensiveren Do­pingpräventionsmaßnahmen bis zu einer einjährigen Sperrfrist – Stichwort: nationa­ler Testpool –, vom aktuellsten WADA-Code bis zur Rückzahlungsverpflichtung von Bundessportfördermitteln, um nur einige wenige Punkte zu nennen. Und weil Doping in Wirklichkeit auch Betrug und Selbstbetrug ist, wird künftig mit dem neuen Begriff des


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite