Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 221

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Situation in Österreich macht es notwendig, dass man hier zumindest diesen Schritt geht und klar macht: Wir wollen, dass gedopte Sportler zumindest ein Jahr vorher wieder Kontrollen unterliegen müssen, bevor sie antreten können, weil viele Experten im Ausschuss gesagt haben: Na selbstverständlich, wenn ich 18 Monate unter Doping­einfluss trainieren kann, dann wird das auch noch eine Auswirkung dann haben, wenn ich nach sechs Monaten Kontrollfrist in die aktiven Sport eintrete! – Dass wir diese Lücke schließen, halte ich für notwendig.

Herr Sportminister Darabos, ich kann an Sie nur appellieren: Verlassen Sie diesen Kurs! Es hätte Ihnen überhaupt nicht geschadet, zu sagen: Ich habe mich in einem Punkt auch durchgesetzt, wir haben den Betrug hereingenommen – wäre auch ange­messen gewesen –, im anderen Punkt nicht. Wir werden weiter eine Debatte mit Ihnen führen müssen, was jetzt eigentlich der Kern dieser Gesetzesänderungen ist. Und ich erwarte mir von Ihnen, dass Sie den Mumm haben, dass Sie wirklich die Feigheit auch gegenüber der Öffentlichkeit ablegen und endlich aufstehen und sagen: Das ist Sache!

Wenn wir auf diesen gemeinsamen Punkt zurückkehren, wird es auch mit Ihnen eine Kooperation geben – sonst werden wir massive Probleme bekommen, weil diese Scheinpolitik, die Sie betreiben, bin ich nicht bereit, weiter zu akzeptieren. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Darabos. – Bitte.

 


20.20.02

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist heute schon angesprochen worden – und ich bin glücklich über diesen Kompromiss, den wir hier im Hohen Haus erzielen kön­nen –, es ist ein Meilenstein, der heute beschlossen wird im Kampf gegen Doping, und es ist, glaube ich, allen im Haus klar: Wer dopt, betrügt.

Es ist aus meiner Sicht unrechtmäßig und unzulässig, dass man sich durch Doping einen Vorteil verschafft, der nicht nur in einen sportlichen Erfolg mündet, sondern einen Vorteil auch bei Prämien, bei Verträgen, bei Preisgeldern, bei Sponsorgeldern bringt. Insofern bin ich sehr froh, dass es gelungen ist, gemeinsam mit der Justizministerin auch diesen – wenn Sie wollen, bin ich gerne bereit, Herr Abgeordneter Brosz – Kom­promiss, was den § 147 im Strafrecht betrifft, zu etablieren, nämlich, dass man sagt, Sportler, die dopen, sind Betrüger und werden auch jetzt mit einer Präzisierung in diesem § 147 verschärft verfolgt.

Wenn wir schon in der Detaildebatte sind: Ich weiß nicht, ob ein Sportler nach meinem ursprünglichen Vorschlag schlechter bedient gewesen wäre als jetzt mit diesem Vor­schlag, wo es einen Strafrahmen gibt, der wesentlich höher ausgeformt ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Da müssen Sie einen Bereicherungsvorsatz nachweisen!) Ja, der Bereicherungsvorsatz wird relativ leicht nachzuweisen sein, Herr Abgeordneter Wes­ten­thaler. Wenn ich sehe, dass sich jemand mit Doping sozusagen einen Wettbe­werbsvorteil verschafft, dann ist dieser Bereicherungsvorsatz relativ leicht nachzu­weisen, wie auch die Frau Justizministerin in einer Pressekonferenz sehr offen dar­gestellt hat.

Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich, ich bin bereit, diesen Schulterschluss mit Ihnen zu tätigen, aber einige Dinge muss ich schon klarstellen. Ich habe mich dem Ausschuss nicht verweigert, das möchte ich mit aller Klarheit feststellen! Wir zwei haben ein eigenes Gespräch gehabt. Ich habe gesagt, ich werde, wenn es möglich ist, bei jedem Ausschuss dabei sein. Ein Ausschuss ist gleichzeitig mit dem Ministerrat festgesetzt


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