Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 231

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der Interesse daran hat, mit seinem Ex-Chef eine Rechnung zu begleichen. Aber der hat auch keine eigenen Wahrnehmungen, denn der bezieht sich wiederum auf einen sehr kauzigen Typ aus Osttirol, der gerne den Job gehabt hätte, den dann dieser gekündigte Mitarbeiter bekommen hat.

So, das ist die Faktenlage (Abg. Bucher: Das ist alles bekannt!) – das ist alles bekannt – der Polizei, und aufgrund dieser Faktenlage stellt die Polizei an die Staats­anwaltschaft umfangreiche Ermittlungsersuchen.

Das führt zu zwei Auslieferungsbegehren, das führt zu einer Riesenveraktung und das führt vor allem zu etwas, nämlich zu einer wirklich rufschädigenden, wenn nicht sogar vernichtenden Presseberichterstattung, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Königshofer.)

Da können Sie machen, was Sie wollen, am Schluss wird bei der Presse­bericht­erstattung immer übrigbleiben: Na da wird schon was gewesen sein!

Meine Damen und Herren, wir sind so weit, dass jemand als Privatdetektiv eine Vernaderungsgeschichte in die Staatsanwaltschaft hineinspielen kann, jemand, der selbst ein monetäres Interesse daran hat, aber keinen einzigen Sachbeweis bis heute auf den Tisch gelegt hat, nein, nein, sogar noch von der Polizei – und das ist ja wirklich entlarvend – wortwörtlich verlangt – dies ist bitte in den Akten nachvollziehbar –, dass keine Treffen in der Dienststelle stattfinden, und die Polizei macht das auch, deswegen finden diese Treffen auf Autobahnraststätten statt, weil er nicht in den Akten auf­tauchen will, weil der Informant, der einzige „Zeuge“, der einzige Pseudozeuge nicht haben möchte, dass er namentlich in den Akten auftaucht.

Meine Damen und Herren, da hört sich der Spaß auf! Das heißt Vernaderung, das heißt schlicht und einfach, dass irgendwelche Halbweltstypen gegen einen Abgeord­neten einfach jede Geschichte in Gang setzen können – und die Staatsanwaltschaft macht daraus einen Kriminalfall.

Meine Damen und Herren, das kann jeden von Ihnen treffen. Ich habe in Erinnerung die Auseinandersetzung, wo Ihre Kollegin Melitta Trunk zu mir gekommen ist und mir erzählt hat, was ihr alles zum Teil aus den eigenen Reihen in Kärnten vorgeworfen wird, und mich gefragt hat, was sie da tun soll.

Kollege Huber hat angeblich den „horrenden“ Betrag von 2 000 € veruntreut. Aus seiner eigenen Tasche hat er eine Spende geleistet – und die Spende ist angeblich nicht dort gelandet, wo sie hätte landen sollen.

Meine Damen und Herren, ich habe noch nie erlebt, dass jemand sein eigenes Geld veruntreuen kann. Die Polizei nimmt das an, macht einen Bericht daraus, und die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein. Das ist der Gegenstand des heutigen Auslieferungsbegehrens!

2 000 € an Spenden, die Abgeordneter Huber selber aufgetrieben hat, die er selber aufgebracht hat, hätte er veruntreut. – Eine horrende Geschichte! Na bei so etwas ist natürlich sofort zu ermitteln; da muss man natürlich ein geheimes Treffen auf Auto­bahnraststätten durchführen!

Ich behaupte, dass das Treffen auf der Autobahnraststätte den Steuerzahler mehr gekostet hat als der angeblich von Huber veruntreute Betrag von 2 000 €. (Beifall beim BZÖ.) Wegen 2 000 €, meine Damen und Herren, geht kein Abgeordneter in diesem Haus her und begeht ein Veruntreuungsdelikt.

Mittlerweile gibt es übrigens eine Bestätigung, dass das Geld eingelangt ist. Die Bestä­tigung befindet sich als Sachbeweis im Akt. Die Staatsanwaltschaft macht trotzdem ein Auslieferungsbegehren an das Parlament, weil das ja keine Ermittlungshandlungen


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