Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 234

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Ich ersuche darum – und dafür steht meine Fraktion und, ich gehe davon aus, auch die Bundesregierung –, dass wir in aller Klarheit und Sachlichkeit diese Probleme einer Lösung zuführen und somit aus der Welt schaffen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 2 Minuten. – Bitte.

 


21.06.27

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Nachdem Kollege Stadler sehr ausführlich zu den Inhalten des Aktes Stellung genommen hat oder diese, sagen wir einmal so, dargestellt hat, möchte ich mich auf die Debatte da nicht einlassen, denn der Kern dessen, was wir zu entscheiden und im Immunitätsausschuss zu behandeln haben, ist ja nicht die inhaltliche Überprüfung dessen, was die Staatsanwaltschaft an Vorwürfen erhebt. (Abg. Neugebauer: So ist es!)

Ich habe mir beide Akte angeschaut, einen sogar gleichzeitig mit dem Kollegen Huber, und ich stelle nur so viel dazu fest – das ist allerdings der erste Akt, nicht der, den wir heute beschließen, sondern der, wozu wir das letzte Mal die Auslieferung beschlossen haben –: Also was dort an Unterlagen drinnen ist, war für mich als jemanden, der mit solchen Akten noch nicht allzu viel zu tun gehabt hat, zumindest sehr verblüffend. Aber wenn man seitenweise Google-Übersetzungen von italienischen Texten drinnen fin­det – wer weiß, wie eine Google-Übersetzung funktioniert, der weiß auch, dass Wort­teile übersetzt werden und man sich irgendwie überlegen kann, welche Sätze das in diesem Zusammenhang sein sollen – und das Grundlage eines Auslieferungsakts der Staatsanwaltschaft ist, dann frage ich mich, wer dort bewertet, was da drinnen steht.

Diese komische Kombination aus verschiedenen Sachverhalten – Kollege Stadler hat einige Dinge dargestellt – war auch für mich sehr – wie soll ich sagen? – befremdlich, auch dass die einzige Belastungsperson namentlich nicht aufscheint, sondern diese als Vertrauensperson bezeichnet wird, dass offenbar auch dann klar herausgekommen ist, dass bei den Hausdurchsuchungen die Dinge nicht gefunden worden sind, die drinnen stehen. Bei all dem gebe ich Ihnen recht. Ich habe mich eigentlich auch gewundert, wie man aufgrund dieses Standes noch eine Auslieferung begehren kann.

Das Problem ist nur, wir diskutieren da über etwas anderes. Wenn wir das bewerten würden, würden wir sagen, das, was die Staatsanwaltschaft vorlegt, reicht inhaltlich nicht aus. Und das kann das Immunitätsgesetz aus meiner Sicht nicht hergeben. Bei diesem Akt waren wir uns übrigens auch einig. (Abg. Ing. Westenthaler: Missbrauch!) Darüber kann man jetzt sicher diskutieren. Die Frage beim ersten Verfahren war ja vor allem, warum das überhaupt hierher kommt, weil ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit im Akt ja nicht einmal ansatzweise Erwähnung gefunden hat.

Beim heutigen Akt ist es ein bisschen anders. Ich möchte auf die Vorwürfe, die dort kommen, mit dem ehemaligen Mitarbeiter – lassen wir es einmal so stehen!; sie sind auch in den Medien gewesen –, inhaltlich nicht eingehen. Wenn in der Einvernahme vom Herrn Abgeordneten Huber allerdings der Vorwurf gefallen ist, dass das eine politische Intrige ist (Abg. Mag. Stadler: Er ist noch gar nicht einvernommen worden!) und de facto sozusagen nur aufgrund seiner politischen Tätigkeit zustande kommt, dann haben wir das Problem, dass natürlich die Auslieferung hier begehrt wird. Ich möchte wirklich nicht bewerten, wer recht hat. (Zwischenrufe.)

Im Akt gibt es eine Einvernahme oder ein Protokoll dessen, was Herr Kollege Huber gesagt hat und aus seiner Sicht wahrscheinlich auch nachvollziehbar gesagt hat. Da geht es um eine Intrige gegen ihn, mit einem ehemaligen Mitarbeiter, wo es Vorwürfe gibt, die, wenn sie so gefallen sind, sicher strafrechtlich zu überprüfen sind.

 


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