von den glühendsten Befürwortern und den überzeugtesten Gegnern – immer wieder leider auch von sehr viel Polemik geprägt war. (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ich habe kaum jemals ein Thema erlebt, das so hohe öffentliche Aufmerksamkeit erhalten hat, bei dem schon ein Satz zu einer Schlagzeile oder zu einer Spitzenmeldung im Rundfunk werden konnte, und ich glaube, es gibt auch wenige Themen in unserem politischen Alltag, die in so einer aufgeregten, ja manchmal schon an Hysterie grenzenden Form diskutiert werden wie diese ganz einfache Frage, die wir heute mit diesem Gesetz beantworten. Die Frage ist, ob man zwei Menschen, die langfristig und dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen wollen und füreinander da sein möchten, auch einen rechtlichen Rahmen, eine rechtliche Absicherung geben soll. (Abg. Dr. Rosenkranz: Wieso dann nicht für gleichgeschlechtliche ... !)
Diese einfache Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren, beantworten wir mit diesem heutigen Gesetzesbeschluss über die eingetragenen Partnerschaften mit einem klaren „Ja“ – genauso, wie wir aus Überzeugung und mit sachlicher Begründung die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften mit einem klaren „Nein“ ablehnen. Damit sichern wir auch die Ehe als besondere Einrichtung, die der Zeugung und Erziehung von Kindern dient und damit auch eine wichtige Basis für den Fortbestand der Menschen und unserer Gesellschaft legt, ab – und auch in Zukunft werden wir daran festhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir machen, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem heutigen Gesetz nichts anders, als unserer Aufgabe als Gesetzgeber nachzukommen. Diese ist, Menschen in diesem Land rechtliche Rahmenbedingungen zu geben, die sie brauchen und die sie bisher nicht gehabt haben.
An die Adresse mancher meiner Nachredner – ich weiß nicht, ob Kollege Stadler sich heute zu Wort melden wird (Abg. Strache: Ich glaube, der schweigt heute!); im Justizausschuss war das sehr stark sein Thema –: Meiner Meinung nach steht es uns nicht zu – und wir, die Österreichische Volkspartei, maßen uns das auch nicht an –, religiöse Gebote zu schreiben oder zu verändern oder die Bibel, das Alte und das Neue Testament, zu interpretieren. Dazu sind wir nicht berufen, dazu sind andere berufen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Abg. Kickl: Das brauchen wir auch gar nicht!)
Es ist daher aus meiner Sicht auch nicht angebracht, dieses politische Tagesgeschäft – rechtliche Rahmenbedingungen zu geben, rechtliche Regeln zu schaffen – sofort zur Glaubens- und Gewissensfrage hochzustilisieren und damit aus meiner Sicht, und ich sage das auch als Katholik, die Religion und religiöse Gefühle für politisches Kleingeld zu missbrauchen. Lassen wir das weg und lassen wir die Kirche dort, wo sie hingehört, nämlich im Dorf oder auch in der Stadt! (Beifall bei der ÖVP.)
Betrachten wir das Gesetz, das wir heute zu beschließen haben, einmal rein sachlich. Herr Klubobmann Strache, vielleicht sind Sie in der Lage, das einmal sachlich zu betrachten. Es ist einfach gesellschaftliche Realität, dass es Menschen gleichen Geschlechts gibt, die auf Dauer miteinander leben wollen. Das ist unserer Rechtsordnung, wie Sie ja auch selbst betont haben, Herr Klubobmann Strache, auch jetzt nicht grundsätzlich fremd und ist auch nichts ganz Neues. (Abg. Strache: Das hört die Bischofskonferenz gar nicht gern! Das ist Ihnen gleichgültig, was die sagt?!)
Auch jetzt schon sind Lebensgemeinschaften von zwei Menschen gleichen Geschlechts rechtlich anerkannt, und es knüpfen auch verschiedene Gesetze rechtliche Konsequenzen an diese Lebensgemeinschaften. (Abg. Kickl: Na also! – Abg. Strache: Deshalb brauchen wir auch keine Form der Ehe, auch wenn Sie sie „eingetragene Partnerschaft“ nennen!)
Insbesondere verbieten uns auch verfassungsrechtliche Bestimmungen hier in Österreich – das Diskriminierungsverbot – eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbe-
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