Schafft endlich einen ordentlichen Parlamentarismus, einen ordentlichen Umgang mit der Opposition, ein freies Mandat für alle Abgeordneten, dann werden wir kein Problem mit diesen Abstimmungen haben! (Beifall beim BZÖ.)
Ich sage zu dieser Debatte schon auch Folgendes: Wenn auf der einen Seite Menschen, die für diese eingetragene Partnerschaft sind, verächtlich betrachtet werden, kritisiert werden, dann ist das nicht in Ordnung. Aber auf der anderen Seite ist es auch nicht in Ordnung, dass jemand, wenn er nach seinem Gewissen gegen diese Institution ist, gemobbt wird, kritisiert wird und als nicht liberal dargestellt wird. Auch das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren, sondern es soll ganz normal eine ordentliche Debatte geführt werden.
Bei uns im BZÖ wird es so sein, dass die überwiegende Mehrheit gegen diesen Vorschlag stimmen wird, einige werden dafür sein. (Abg. Dr. Graf: Woher willst du das wissen? Woher weißt du, wie die Leute abstimmen?) – Weil wir eine demokratische Debatte im Klub hatten! Auch dadurch unterscheiden wir uns von euch, von der FPÖ. (Beifall beim BZÖ.)
Für uns ist auch unbestritten, dass es einen Regelungsbedarf gibt. Und für uns als rechtsliberale Kraft hier im österreichischen Parlament ist klar: Wie jemand zusammenlebt, wie Menschen ihr gemeinsames Leben gestalten wollen, das soll ihnen unbenommen sein. Da soll der Staat nicht eingreifen, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Rosenkranz: Eben!)
Wenn es Menschen gibt – ob heterosexuell oder gleichgeschlechtlich orientiert –, die sagen, wir wollen unsere Verbindung auch legitimieren, dann soll dies möglich sein. Dass man nun im vorliegenden Gesetz Bestimmungen einführt, wo das stattfinden darf und wo nicht, nämlich nicht am Standesamt, das ist doch vordergründig, meine Damen und Herren. Wenn die Menschen das am Standesamt unterschreiben wollen, dann sollen sie es auch tun können. Das ist überhaupt nicht die Debatte.
Das Problem an diesem Gesetz – und damit habe auch ich ein Problem – ist, dass man genau diesen Grundsatz der Selbstbestimmung nicht eingeführt hat. Anstatt die Chance zu ergreifen, auf diese neue Art des Zusammenlebens zu reagieren, tut man etwas anderes. Der Begriff der Unzertrennlichkeit der Ehe ist doch eine Geschichte von vor zweihundert Jahren. Das ist ja das Problem. Wir werden übernächstes Jahr ein Jubiläum haben, nämlich 200 Jahre ABGB von 1811. Darauf fußt diese Unzertrennlichkeit der Ehe. Wir wissen, in der Realität – Kollege Strache, es geht uns allen so – ist das nicht mehr der Fall. Dadurch entstehen hunderte, tausende, zehntausende Probleme: durch das Eherecht aus dem ABGB von 1811 und von 1938 nach dem „Anschluss“.
Anstatt jetzt die Möglichkeit zu ergreifen, auf die neuen gesellschaftlichen Umstände einzugehen und eine moderne Art der Partnerschaft für Heterosexuelle und Homosexuelle zu gründen, zwängen Sie diese eingetragene Partnerschaft in dieses alte Korsett des ABGB aus dem Jahre 1811.
Das ist wirklich verfehlt, meine Damen und Herren. Regelungsbedarf ja, aber so, wie Sie es gemacht haben, ist es völlig falsch! (Beifall beim BZÖ.)
Wenn man sagt, der Staat soll sich nicht einmischen, entgegne ich Ihnen: Na, er mischt sich aber ein! Ich verstehe, dass man jetzt sagt, ja, das ist ein wichtiges Symbol. – Okay, aber man tut auch den Betroffenen nichts Gutes, denn man muss auch an das Ende solcher Partnerschaften denken, weil das dann nicht mehr selbstbestimmt ist. Wenn die Menschen nach zwei, drei, fünf Jahren der Meinung sind, wir verstehen uns nicht mehr, wir gehen auseinander – das ist Realität heutzutage –, dann kommt plötzlich der Richter, dann kommt der Anwalt, und man muss nachweisen, wer schuld
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