Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 66

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ist. Gibt es ein Zerrüttungsprinzip? Wie ist denn das mit dem Unterhalt – möglicherwei­se lebenslang? Wer ist am Ende der Beziehung schuld? – Das ist doch nicht ein mo­dernes Recht für eine Partnerschaft, egal, ob heterosexuell oder homosexuell. Das ist völlig falsch! Deshalb lehne ich dieses Gesetz auch ab. (Abg. Dr. Rosenkranz: Was wird das? – Ein Jahrmarkt der Eitelkeiten?)

Der zweite Grund, warum ich es ablehne, meine Damen und Herren, ist, dass wir fol­gender Meinung sind: Egal, ob heterosexuell oder homosexuell, unabhängig jetzt von der sakralen Bedeutung der Ehe – das klammere ich hier aus, und auch der Gesetzge­ber hat sich da entsprechend herauszuhalten –, ist doch für den Staat die Privilegie­rung einer Gemeinschaft nur dort sinnvoll, wo Kinder vorhanden sind: etwa im Sozial­versicherungsrecht, etwa im Steuerrecht, etwa dann, wenn es um Versorgungsrechte geht. Wo ist bei einer eingetragenen Partnerschaft, wo klar ist, dass keine Kinder vor­handen sein können, Platz für diese Privilegierungen, meine Damen und Herren?

Auch Sie von der ÖVP stülpen da eins zu eins das Eherecht drüber. Ich sage Ihnen ganz ehrlich – noch einmal –: Wenn zwei Menschen zusammenleben, die keine Kinder haben, dann sollen sie das tun. Und wenn sie autonom entscheiden, dass einer von den beiden keiner Beschäftigung nachgeht, dann sollen sie das tun. Aber warum wird diese Entscheidung, die Folge dieser Entscheidung, dass dann nämlich nur noch die halbe Sozialversicherungsgebühr für den anderen Partner anfällt, auf die gesamte Ge­meinschaft der Sozialversicherungsbeitragszahler übergewälzt? Das ist doch nicht ver­ständlich! Warum soll es hier Alleinverdienerabsetzbeträge geben? Warum soll es Ver­sorgungsrenten für Menschen geben, die selbst entscheiden, dass sie ohne Kinder zu­sammenleben wollen, meine Damen und Herren?

Das wird hier alles gleich geregelt. Da wird Ungleiches gleich geregelt, und das ist falsch, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Deshalb sage ich noch einmal: Es wäre wichtig, eine Regelung zu treffen, aber man hat das in dem Fall falsch geregelt. Wir werden daher einen Rückverweisungsantrag stellen, um Ihnen noch einmal die Möglichkeit zu geben, intensiv darüber zu disku­tieren. Für mich reicht es nicht, nur ein Symbol zu setzen, um einem falschen Gesetz, einem schlechten Gesetz die Zustimmung zu geben. (Beifall beim BZÖ.)

11.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


11.28.33

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich darf eingangs nur sagen, dass es hier angenehm ist: Wer die Debatte im Justizausschuss und die heutige Debatte miterlebt hat, obwohl es Zwi­schenrufe gegeben hat, kann feststellen, es ist heute doch wohl besser als damals, als wir im Ausschuss diskutiert haben, weil es wichtig ist, derartige Diskussionen zu füh­ren. Da gebe ich dem Kollegen Scheibner recht: Wir sind inhaltlich sicher unterschiedli­cher Meinung, aber über die Art und Weise der Diskussionen über Lebensformen, über das, was unsere Gesellschaftsentwicklung eigentlich darstellt und wozu wir hier als Parlamentarier verpflichtet sind, nämlich entsprechend zu reagieren und mitzugestal­ten, sollte wahrlich in ruhigerer Form Einigkeit herrschen.

Es sollte hier die Sachlichkeit im Vordergrund stehen und nicht so sehr Zwischenrufe, die von Gehässigkeiten zeugen. Ich glaube, es ist gut, wenn wir die Diskussion hier so weiterführen, wie wir sie begonnen haben.

Meine Damen und Herren, es ist doch ein großer Schritt – es hätte auch ein größerer Schritt sein können –, den wir heute machen. Ich habe eine Diskussion, eine Parteipro-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite