Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 75

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6. Unterhalt bei der Zerrüttungsscheidung wie bei aufrechter Ehe => kein Äquivalent bei der Lebenspartnerschaft (§ 69 Abs. 2 EheG; § 20 EPG)

7. Internationales Privatrecht – Anzuwendendes Recht bei Auslandsbezug (§§ 18, 20 IPR-G; §§ 27b, 27d IPR-G)

8. Keine Bezugnahme auf „Familie“ bei der gesonderten Wohnungsnahme (§ 92 Abs. 3 ABGB; § 9 Abs. 4 EPG)

9. Unterschiedliche partnerschaftliche Pflichten (keine Pflicht zur Treue) (§§ 90, 91 ABGB; § 8 Abs. 2, 3 EPG)

10. Mehr Nichtigkeitsgründe (§ 20-25 EheG; § 19 Z. 4 EPG)

11. Unterschiedliche Tatbestände bei der Verschuldensscheidung (§ 49 EheG; § 15 Abs. 1 EPG)

12. Keine Pflicht, dem Partner in der Ausübung der Obsorge für dessen Kinder beizu­stehen (90 Abs. 3 ABGB; § 8 EPG)

13. Kein Vertretungsrecht des Partners in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Le­bens (für die Kinder des/der PartnerIn) (§ 90 Abs. 3 ABGB)

14. Verbot der Fremdkindadoption (§ 179 ABGB; § 8 Abs. 4 EPG)

15. Absolutes Verbot der Stiefkindadoption (§ 8 Abs. 4 EPG)

16. Verbot der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (§ 2 Abs. 1 FMG)

17. Kein gemeinsamer Familienname (§ 93 ABGB; § 7 EPG)

18. Wirksamkeitszeitpunkt der Begründung der Partnerschaft (§ 17 EheG; § 6 Abs. 2 EPG)

19. Geltendmachung von Ehrverletzungen an verstorbenen PartnerInnen (Jörg-Haider-Konstellation) (§ 117 Abs. 5 StGB; Art. 7 EP-G)

20. Schließung vor Bezirksverwaltungsbehörden statt am Standesamt (§ 59a PStG)

21. Schließung nur in den Amtsräumen (§ 47a PStG)

22. Keine Trauzeugen (§ 26a PStG) wie bei Eheschließung (§ 24PStG)

23. Eingetragene PartnerInnen verlieren ihren Familiennamen und werden durch eine neue Namenskategorie („Nachname“) gekennzeichnet (§ 34a PStG; § 2 Abs. 1 Z. 7a NÄG; Anlagen 24 & 25 zur PStV)

24. Eintragung in die Wählerevidenzen (§§ 2a & 4 Wählerevidenzgesetz; § 4 Europa-Wählerevidenzgesetz)

25. Familienzusammenführung im Fremdenrecht (außer bei EU-BürgerInnen) nur für den/die eingetragene/n PartnerIn, nicht aber für deren/dessen minderjährige Kinder (§ 2 Abs. 4 lit. 11&12 FPG; § 2 Abs. 1 Z. 9 NAG)

26. Eingetragene PartnerInnen zählen, anders als Ehegatten, nicht zur „Kernfamilie“ (§ 2 Abs. 4 lit. 12 FPG; § 2 Abs. 1 Z. 9 NAG)

27. Witwen-/Witwerpensionen aus Pensionskassen (§ 5 Pensionskassengesetz)

28. Keine Berücksichtigung des/der PartnerIn bei der Familienbeihilfe und anderen Leistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds (§§ 5, 6, 9a, 35, 38f, 46a Familien­lastenausgleichsG)

29. Kein Recht für PartnerInnen von EU- & EWR-BürgerInnen (und deren Ange­hörigen) auf freie Ausübung eines Gewerbes (§ 14 GewO)

30. Kein Recht für PartnerInnen von EU- & EWR-BürgerInnen (und deren Angehöri­gen) auf freie Ausübung des Berufes eines Ziviltechnikers (§ 5 Ziviltechnikergesetz)

 


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