Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 77

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Das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft beseitigt Diskriminierungen, schützt die Ehe und denkt an die Kinder. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit diesem Gesetz war es auch notwendig, 80 Gesetzesänderungen in sogenannten Materiengesetzen zu bewirken. Vielleicht werden es auch 81. Sie sind gerne dazu ein­geladen, auch dem 81. Gesetz zuzustimmen. Es handelt sich nämlich um eine Verfas­sungsbestimmung, das Bezügebegrenzungsgesetz und bezieht sich auf gleichge­schlechtliche Politiker.

Was regelt das Gesetz über die eingetragenen Partnerschaften? Es regelt einerseits die Begründung der eingetragenen Partnerschaft, es räumt Rechte und Pflichten ein, wie zum Beispiel Beistandspflichten, Unterhaltspflichten. Es gibt mietrechtliche Gleich­stellungen, es gibt aber auch Gleichstellungen sozialversicherungsrechtlicher Natur, pensionsrechtlicher Natur, prozessrechtlicher Natur, steuerrechtlicher Natur – also sehr, sehr viele Gleichstellungen.

Das Gesetz enthält auch Auflösungsbestimmungen. Es gibt nach wie vor die einver­nehmliche Auflösung, so wie bei der Ehe, aber auch eine strittige Auflösung.

Herr Abgeordneter Scheibner, wir können gerne einmal auch über die Reform des Ehegesetzes an sich diskutieren, dafür bin ich gerne zu haben. Ich würde sagen, wir setzen uns einmal zusammen, und Sie sagen mir Ihre Ideen zu diesem Thema. Wir können gerne einmal darüber sprechen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Das ist eh notwendig! Seit 200 Jahren warten sie schon, Frau Bundesminister!)

Wo liegen jetzt die großen Unterschiede zur Ehe? – Einen Unterschied gibt es vor al­lem bei der Adoptionsmöglichkeit. Es gibt keine Adoptionsmöglichkeit für ein gleichge­schlechtliches Paar – Einzeladoptionen sind ja ohnehin möglich –, und zwar aus fol­gendem Grund: Diese Lösung würde einerseits keine breite Akzeptanz erfahren, und in diesem Bereich ist es nun einmal notwendig, eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzielen. Des Weiteren müssen wir an das Wohl der Kinder denken, und die Adop­tion stellt nun einmal auf elternähnliche Verhältnisse ab. (Abg. Silhavy: Über das Wohl der Kinder muss man wohl bei jeder Adoption sprechen!) So ist es.

Was ist noch der große Unterschied? – Ich spreche jetzt für meine Kollegin Bundesmi­nisterin Maria Fekter, das fällt nämlich in ihren Zuständigkeitsbereich. – Die eingetrage­ne Partnerschaft ist einzutragen bei der Bezirksverwaltungsbehörde; das ist die Per­sonenstandsbehörde. Das hat auch verschiedene Gründe, und ich finde, diese Lösung ist sehr gut. Deswegen gut, weil es am praktikabelsten ist, die Eintragungen bei der Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen zu lassen. Es muss dann nicht jedes kleine Stan­desamt am Land ein eigenes Register führen. Auch hier ist die breite Akzeptanz am ehesten bei der Bezirksverwaltungsbehörde gegeben.

Und ganz wesentlich, meine Damen und Herren: Die Zeremonie ist nicht im Gesetz ge­regelt, auch nicht bei heterosexuellen Paaren, auch nicht bei einer normalen Ehe­schließung. Die Zeremonie kann sich jeder dann selber ausmachen. (Beifall bei der ÖVP.)

Man hört auch immer wieder die Kritik, dass es heterosexuellen Paaren nicht möglich ist, sich eintragen zu lassen. – Ganz ehrlich, meine Damen und Herren: Wo läge da der Vorteil? Ich verstehe nicht, was da besser wäre, wenn man sich eintragen lässt. Al­so ich habe bis jetzt noch keinen Grund gefunden, warum man als Mann und Frau nicht heiraten sollte, sondern sich eintragen lassen sollte. Aber bitte, vielleicht sagt mir das noch irgendjemand. Generell muss ich wirklich sagen, man muss es sich eben überlegen, entweder man heiratet oder man heiratet nicht. Ich bin nicht für Zwischen­lösungen zu haben. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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